Geschrieben von Mamafrau, 12. SSW am 28.06.2019, 6:41 Uhr |
Schlechtes gewissen ....
Hallo,
du musst kein schlechtes gewissen haben!!!
Als Schwangere hast du viel mehr Rechte als als "normale" Arbeitnehmerin.
Es ist wichtig dass du in erster Linie an dich und deinem Kind denkst. Der Rest ist Wurst..
Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Mutterschutz einzuhalten. Hast du das Gefühl er tut es nicht, kannst du dich an das Ordnungsamt wenden. Dies ist die nächst höhere Stelle, die dann eingreift.
Kenne mich jetzt bei deiner Arbeit nicht aus, aber wenn du schwer heben und schleppen musst, ist es notwendig dass du einen Wagen bekommst damit du es schieben kannst.
ausreichend Möglichkeiten um dich auszuruhen muss er dir auch genehmigen/bereitstellen.
Also, du und das Kind. Dann kommt erst mal nichts
LG
- Schlechtes gewissen .... - Alinaviktoria, 11. SSW 28.06.19, 6:27
- Re: Schlechtes gewissen .... - Mamafrau, 12. SSW 28.06.19, 6:41
- Re: Schlechtes gewissen .... - Alinaviktoria 28.06.19, 7:32
- Re: Schlechtes gewissen .... - Königstochter 95, 11. SSW 28.06.19, 9:10
- Re: Schlechtes gewissen .... - Alinaviktoria 28.06.19, 16:29
- Re: Schlechtes gewissen .... - Maroulein 01.07.19, 21:09
- Re: Schlechtes gewissen .... - Mamafrau, 12. SSW 28.06.19, 6:41