Juni 2010 Mamis

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von reamaus, 34. SSW  am 26.04.2010, 16:00 Uhr

Renten und Sozialversicherung etc.

Hallöchen!
Habe auch geade mit meiner Krankenkasse telefoniert.
Das Mutterschaftsgeld nach der Geburt bekommst Du, wenn Du denen die Geburtsurkunde zukommen lässt (da gibt es extra einen Ausdruck für die Krankenkasse).

Da Du ja auch 8 Wochen nach der Gbeurt das Mutterschaftsgeld bekommst, bakommst du im Anschluss das Elterngeld. Und wenn das mitten im Monat ist (wie bei den Meisten), bekommst du es für diesen Monat dann anteilig. Für den Elterngeldantrag brauchst du dann aber wieder die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt.... Wie lange die von der der Elterngeldstelle dann brauchen um Deinen Antrag zu bearbeiten, weiß ich nicht.... Sollte aber fix gehen.

Ob die Elternzeit automatisch bei der Rentenversicherung angerechnet wird, weiß ich nicht sicher.... aber ich denke schon.

LG, Reamaus

 
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