Geschrieben von poi3, 32. SSW am 26.04.2010, 15:06 Uhr |
Renten und Sozialversicherung etc.
Hallo Ihr lieben..
hab schon im anderen Forum mit meinem Behörden-unwissenheits-chaos genervt aber ich hab noch ein paar fragen und hoffe ihr könnt mir evtl. weiterhelfen..
Infos über Mutterschutz und Elternzeit-gehen die automatisch an die Renten und Sozialversicherung???
Das Mutterschutzgeld, wird es automatisch bis 8 Wochen nach der Geburt gezahlt??? ich denke ich muss der Krankenkasse ja die geburtsurkunde schicken..muss ich dann noch mal einen antrag auf Mutterschutzgeld ausfüllen oder so?? oder reicht das dann???
wenn ich dann das Elterngeld beantragt habe dann wird es ja ab der geburt gezahlt,nur wird das Mutterschutzgeld ja voll angerechnet und da dies mehr ist wird das mutterschutzgeld gezahlt.. den monat in dem der mutterschutz aufhört fehlen ja anteilig noch einige tage (in der regel zumindest).. wird das elterngeld dann automatisch anteilig sofort überwiesen wenn ich den elterngeldantrag sofort nach geburt dann zeitig gestellt habe???
sorry für die vielen fragen..
alles liebe
Re: Renten und Sozialversicherung etc.
Antwort von reamaus, 34. SSW am 26.04.2010, 16:00 Uhr
Hallöchen!
Habe auch geade mit meiner Krankenkasse telefoniert.
Das Mutterschaftsgeld nach der Geburt bekommst Du, wenn Du denen die Geburtsurkunde zukommen lässt (da gibt es extra einen Ausdruck für die Krankenkasse).
Da Du ja auch 8 Wochen nach der Gbeurt das Mutterschaftsgeld bekommst, bakommst du im Anschluss das Elterngeld. Und wenn das mitten im Monat ist (wie bei den Meisten), bekommst du es für diesen Monat dann anteilig. Für den Elterngeldantrag brauchst du dann aber wieder die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt.... Wie lange die von der der Elterngeldstelle dann brauchen um Deinen Antrag zu bearbeiten, weiß ich nicht.... Sollte aber fix gehen.
Ob die Elternzeit automatisch bei der Rentenversicherung angerechnet wird, weiß ich nicht sicher.... aber ich denke schon.
LG, Reamaus