Geschrieben von Toniy, 38. SSW am 26.09.2022, 16:21 Uhr |
Nochmal Elterngeldantrag
Hallo,
wenn du den Mutterschutz vor der Geburt in Anspruch genommen hast, zählen nicht die 12 Monate vor der Geburt, sondern die letzten 12 Monate vorm Mutterschutz, die du vollständig gearbeitet hast.
Meine Krankenversicherung (TK) stellt mir sobald ich dort die Geburtsurkunde einreiche eine Bescheinigung über den Zeitraum des genommenen Mutterschutzes aus. Das Geld fließt dann allerdings nicht in die Berechnung des Elterngeldes ein.
Ich weiß das, weil ich mich freiwillig dazu entschieden habe erst ab 1. Oktober in Mutterschutz zu gehen, statt am 5. September, wie es mir eigentlich zustehen würde, da ich den September in die Berechnungen des Elterngeldes mit einfließen lassen möchte. Hab deswegen sowohl mit der Krankenkasse als auch mit der Elterngeldstelle telefoniert.
- Nochmal Elterngeldantrag - Lyn86, 38. SSW 26.09.22, 10:27
- Re: Nochmal Elterngeldantrag - ringelblume1, 38. SSW 26.09.22, 15:44
- Re: Nochmal Elterngeldantrag - Toniy, 38. SSW 26.09.22, 16:21
- Re: Nochmal Elterngeldantrag - Celine996, 37. SSW 26.09.22, 19:23
- Re: Nochmal Elterngeldantrag - Babsi87 26.09.22, 22:30
- Re: Nochmal Elterngeldantrag - Sonnenblume. 26.09.22, 20:02
- Re: Nochmal Elterngeldantrag - Lyn86, 38. SSW 26.09.22, 23:13
Ausgekugelt :)
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