Oktober 2022 Mamis

Oktober 2022 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 

Geschrieben von Toniy, 38. SSW am 26.09.2022, 16:21 Uhr

Nochmal Elterngeldantrag

Hallo,

wenn du den Mutterschutz vor der Geburt in Anspruch genommen hast, zählen nicht die 12 Monate vor der Geburt, sondern die letzten 12 Monate vorm Mutterschutz, die du vollständig gearbeitet hast.
Meine Krankenversicherung (TK) stellt mir sobald ich dort die Geburtsurkunde einreiche eine Bescheinigung über den Zeitraum des genommenen Mutterschutzes aus. Das Geld fließt dann allerdings nicht in die Berechnung des Elterngeldes ein.
Ich weiß das, weil ich mich freiwillig dazu entschieden habe erst ab 1. Oktober in Mutterschutz zu gehen, statt am 5. September, wie es mir eigentlich zustehen würde, da ich den September in die Berechnungen des Elterngeldes mit einfließen lassen möchte. Hab deswegen sowohl mit der Krankenkasse als auch mit der Elterngeldstelle telefoniert.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzen 10 Beiträge im Forum Oktober 2022 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.