Geschrieben von Lyn86, 28. SSW am 19.06.2020, 9:20 Uhr |
Mutterschutzgeld
Hallo ihr Lieben, sagt mal, das Mutterschutzgeld ( ist ja das Nettogehalt der letzten Monate ) wird ja 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach gezahlt. Muss ich das bei der Krankenkasse beantragen oder läuft das von alleine über den Arbeitgeber?
Re: Mutterschutzgeld
Antwort von Sarah_XYZ, 29. SSW am 19.06.2020, 9:26 Uhr
Hallo!
Ich glaube das musst du bei der KK beantragen. Dazu braucht man ein Schreiben vom FA. Meiner stellt das erst in SSW 33 aus. Das bekommt dann Arbeitgeber und Krankenkasse
Re: Mutterschutzgeld
Antwort von mawi007 am 19.06.2020, 9:55 Uhr
hallo aus dem august,
du bekommst von deinem FA eine "bestätigung zur vorausichtlichen entbindung".
diese muss auf der rückseite ausgefüllt werden (bzw. je nach KK ggf. zusätzlich einen gesonderten antrag) und an die KK geschickt werden. hier würd ich mich einfach mal bei meiner versicherung erkundigen ob ein gesondertes formular notwendig ist.
die KK zahlt ihren anteil in zwei raten aus:
die erste rate mit beginn des errechneten mutterschutzes vor der geburt.
den zweiten teil nach der entbindung mit ggf. korrektur des ersten teils (weil man ja üblicherweise nicht am ET entbindet).
hierzu muss eine geburtsbescheinigung, die man dann im KH erhält, nochmals an die KK geschickt werden.
der arbeitgeber zahlt seinen anteil jeweils am ende des monats wie eine normale gehaltsüberweisung.
Re: Mutterschutzgeld
Antwort von Katy_und_Dean am 19.06.2020, 11:47 Uhr
Hallo aus den Oktoberbus,
Ich habe von meinem Gyn einen Schrieb bekommen, den ich ausfüllen und zur KK schicken musste. Frag da einfach mal nach
Re: Mutterschutzgeld
Antwort von Lipstick, 28. SSW am 19.06.2020, 14:14 Uhr
Also ich bin bei der Techniker und sollte einfach dieses Attest vom Frauenarzt, was ich vor 2 Wochen bekommen habe mit dem errechneten ET über die TK App hochladen und den Durchschlag hab ich zu meinem Arbeitgeber geschickt. Kein Extra Antrag oder so, aber ist denk ich verschieden