Geschrieben von Lauzen, 33. SSW am 21.07.2011, 18:54 Uhr |
Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei ALG 1?
Hey Mädls ;)
Ich bekomme im Moment ALG 1 und möchte jetzt wissen wieviel Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld danach mir zusteht ...
Evtl kennt sich da einer aus? Ich bekomme mein Erstes Kind und hab absolut keinen Schimmer wie das ablauft ;)
Bekomme im Monat 572,41€ falls euch das weiterhilft ;)
LG und vielen vielen Dank im Voraus ;)
Jolanta + Nico-Elias im Bauchi ;)
Re: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei ALG 1?
Antwort von sweetheart17, 32. SSW am 21.07.2011, 19:02 Uhr
da bin ich bei mir auch mal gespannt...
hatte diesen monat den ersten monat mit ALG1 und ich hoffe doch das trotzdem 10 monate von den abrechnungen gelten und nicht nur das was das amt nun 2 monate zahlt...
Re: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei ALG 1?
Antwort von Sandy81, 33. SSW am 21.07.2011, 19:08 Uhr
Also ich hab hier eine ganz gute Seite gefunden was das Mutterschaftsgeld betrifft...
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/mutterschaftsgeld.htm
und was das Elterngeld betrifft bin ich mir sicher das du den Mindestsatz von 300 € bekommst....
Ich hoffe ich konnte Dir helfen...Lg Sandy
Re: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei ALG 1?
Antwort von sweetheart17, 32. SSW am 21.07.2011, 19:17 Uhr
achja beim mutterschaftsgeld werden ja nur drei monate vorher berechnet...
da kommt man mit allem total durcheinander
Re: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei ALG 1?
Antwort von Jazz1987, 34. SSW am 21.07.2011, 19:42 Uhr
also ich habe ab april alg1 bekommen und ich weis das sechs monate mein gehalt gerechnet werden und 6 monate das alg1 aber das fällt ja jetzt weg wenn ich im mutterschutz bin dann bekomm ich das ja von der krankenkasse und danach bekomm ich ja erziehungsgeld.
Wie kommt ihr denn zu der Berechnungsgrundlage??
Antwort von agi1978, 31. SSW am 21.07.2011, 19:58 Uhr
Hallo ihr Lieben,
bin auch eine Arbeitslose, seit Februar, und ich bin immer davon ausgegangen, dass ich mein regulaeres AL-Geld als MuScha-Geld bekomme, sofern ich Mitglied der gesetzlichen KK bin... Was anderes les ich in dem Link auch nicht raus, der schon in diesem Posting ist: "Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Betrag des Arbeitslosengeldes bei Arbeitslosigkeit oder bei beruflicher Weiterbildung, den die Versicherte vor Beginn der Schutzfrist erhalten hat."
Da wird nix vorher mit Monaten berechnet, so von wegen 6 Monate vorher oder 8 Monate vorher. Das ist beim MuScha-Geld so, das der AG zahlt, weil es ja durchaus Frauen gibt, die unterschiedlich viel verdienen und bei denen muss ja ein einheitlicher Satz gefunden werden.... Aber uns betrifft das ja nicht, wir haben doch eh immer monatlich gleich viel.
Hab ich das jetzt falsch verstanden, wie das gerechnet wird oder hab ich euch falsch verstanden???
Bin jetzt leicht verwirrt...
2. Frage: Weiss eine von euch, ob wir uns nach der Entbindung, bzw. wenn das MuScha-Geld von der KK auslaeuft, wieder arbeitslos melden muessen?
Ich werde das auf jeden Fall nochmal von meiner Beraterin abfragen, dann wissen die auch, dass ich wiederkomme... *grins*
GLG Agi
Re: Wie kommt ihr denn zu der Berechnungsgrundlage??
Antwort von Jazz1987, 34. SSW am 21.07.2011, 20:07 Uhr
Du kannst dich gerne wieder dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen dann bekommst du aber kein elterngeld. endweder man bekommt elterngeld oder alg1 aber beides geht nicht.
ja genau man bekommt das gleiche wie alg1 als Mutterschatzgeld das weis ich auch.
Mutterschaftsgeld ist genauso hoch wie ALG1
Antwort von Sabrina1402, 33. SSW am 21.07.2011, 20:14 Uhr
Ich bin auch seit Juni arbeitslos.Das Mutterschaftsgeld ist genauso hoch wie das ALG1. Elterngeld kann ich nicht sagen, da ich danach bis 30Std arbeiten gehe und daher ists bei mir anderster^^
Re: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei ALG 1?
Antwort von AllisonCameron, 34. SSW am 21.07.2011, 20:19 Uhr
Mutterschaftsgeld bekommst Du in Höhe des ALG1 und Elterngeld den Sockelbetrag von 300€, da ALG1 keine Rolle bei der Berechnung des Elterngeldes spielt.
Gruß
Re: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei ALG 1?
Antwort von Jazz1987, 34. SSW am 21.07.2011, 20:23 Uhr
ja aber die rechnen doch 12 monate vorher wenn ich 6 arbeiten war und 6 alg bekommen habe müssen die das doch ausrechnen oder nicht ???
Re: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei ALG 1?
Antwort von AllisonCameron am 21.07.2011, 20:24 Uhr
Nein es wird das Durchschnittsgehalt der 6 Monate arbeiten berechnet, ALG1 wird da nicht mit eingerechnet. Dir geht es wie mir, ich habe auch nur 5 Monate gearbeiten und vorher ALG1 bekommen und 165€ dazu verdient. Da hat man halt Pech gehabt...leider!
Re: Mutterschaftsgeld ist genauso hoch wie ALG1
Antwort von Anni8104 am 02.12.2020, 14:16 Uhr
Hallo wo hast du das Mutterschutzgeld in Höhe des ALG1 beantragt? Laut meiner KK werden nur 13 euro täglich gezahlt. Da bin ich jetzt auf großer Recherchetour, wo ich die Differenz beantragen kann. Danke schon mal
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