Geschrieben von RedFox, 34. SSW am 10.01.2021, 13:35 Uhr |
Lehrkraft an einer Schule - Handhabung des „Beschäftigungsverbots“
Wie gesagt: ich bin Lehrerin in Bayern und deswegen weiß ich für Bayern, dass das Schulgelände nicht betreten werden darf als Schwangere Lehrkraft. Dennoch ist man im Dienst, was bedeutet, dass das zuständige Schulamt entscheidet, ob eine andere Tätigkeit außerhalb der Schule gemacht werden kann/soll/muss. Mein Schulamt (Dachau) hat alle Schwangeren von jeglichen Dienstpflichten befreit. Am Anfang Stand im Raum von zu Hause aus unterrichtende Leher durch Korrektur und Unterrichtsbornereotungen von zu Hause zu unterstützen. Aber das haben sie dann auch gelassen (macht auch irgendwie wenig Sinn).
Letztlich würde ich mich als zuständige Schulamt wenden und fragen, wie damit umgegangen wird. In der Schule wirst du aber 100pro nicht beschäftigt werden dürfen, weil in Bayern verboten.
- Lehrkraft an einer Schule - Handhabung des „Beschäftigungsverbots“ - Sabrini31, 11. SSW 09.01.21, 15:48
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