August 2021 Mamis

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Geschrieben von Sabrini31, 11. SSW am 09.01.2021, 15:48 Uhr

Lehrkraft an einer Schule - Handhabung des „Beschäftigungsverbots“

Liebe Bald-Mamis,

ist hier jemand auch Lehrkraft an einer Schule und kann mir sagen, wie dort das „örtliche Beschäftigungsverbot“ gehandhabt wird? Momentan findet in Bayern sowieso nur Distanzunterricht statt, den man selbstverständlich auch halten muss. Weiß aber schon jemand, wie es weitergeht, wenn die Schüler nach und nach in die Schule zurückkehren? Würde mich einfach mal interessieren.

Liebe Grüße

 
9 Antworten:

Re: Lehrkraft an einer Schule - Handhabung des „Beschäftigungsverbots“

Antwort von Zebralinchen, 10. SSW am 09.01.2021, 16:15 Uhr

Hallo,
ich kann dir leider nur sagen wie es in NRW ist, denn hier gibt es kein Beschäftigungsverbot und von der Bezirksregierung und vom BAD aus muss man ganz normal weiter arbeiten.
Ich habe mit meiner Schulleitung und meinem Arzt allerdings ein teilweise Beschäftigungsverbot besprochen, sodass ich nur noch in meine eigene Klasse gehen werde.

Liebe Grüße

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Re: Lehrkraft an einer Schule - Handhabung des „Beschäftigungsverbots“

Antwort von RedFox, 34. SSW am 09.01.2021, 16:45 Uhr

Hi, HIER :), bin auch Lehrerin in Bayern.
Mit offizieller Mitteilung der Schwangerschaft wurde ich im Juni/Juli sofort heim geschickt und eine andere Kollegin hat die Klasse übernommen. Andere Aufgaben wurden mir nicht zugeteilt, somit arbeite ich seit Ende Juni/Anfang Juli nicht mehr.
Hast du die Schwangerschaft noch nicht gemeldet?

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Re: Lehrkraft an einer Schule - Handhabung des „Beschäftigungsverbots“

Antwort von Ankama, 11. SSW am 09.01.2021, 18:51 Uhr

Ich bin Lehrerin in Schleswig-Holstein in einer Grundschule. Ich habe es noch nicht gesagt. Momentan haben wir ja auch Homeschooling und Notbetreuung. Werde es nach dem nächsten Frauenarzttermin am 25.1., also vor Ende des Lockdowns sagen. Wie es dann weitergeht, weiß ich nicht. Würde mich auch bald sehr interessieren. Der Schulleiter muss ja auf jeden Fall eine Risikoeinschätzung machen (oder wie das heißt). Meine Frauenärztin würde mir aber auch sofort ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen, wenn ich will. Aber ich warte jetzt erstmal nochmal ab.
Vielleicht meldet sich ja noch eine, die es genauer weiß. LG

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Re: Lehrkraft an einer Schule - Handhabung des „Beschäftigungsverbots“

Antwort von Rosarot38, 7. SSW am 10.01.2021, 6:47 Uhr

Soviel ich weiß ist es so, dass aufgrund der Corona Situation so, dass Schwangere und Ü60 jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen nicht arbeiten kommen müssen! Das bedeutet erst mal kein Beschäftigungsverbot aber du darfst aufgrund des Risikos die Tätigkeit an der Schule ablehnen. In den meisten Schulen erhältst du zur Sicherheit trotzdem ein (partielles) Beschäftigungsverbot

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Re: Lehrkraft an einer Schule - Handhabung des „Beschäftigungsverbots“

Antwort von Zebralinchen, 10. SSW am 10.01.2021, 7:43 Uhr

Das stimmt so nicht ganz, dass Schwangere generell nicht arbeiten kommen dürfen / müssen.
Das hängt komplett vom Bundesland ab. Während zum Beispiel ja hier von welchen geschrieben wurde, dass sie bei sich automatisch raus genommen wurden, muss man in NRW offiziell ganz normal arbeiten. Das habe ich nicht nur selber in meinem Gutachten von vor fast 3 Wochen stehen, sondern auch Freundinnen in NRW. Die Schulsituation ist leider sehr chaotisch momentan.

Vielleicht findet ihr hier in dem Lehrerforum mehr Infos zu eurem konkreten Bundesland, hier wurde das nämlich auch sehr ausführlich diskutiert:


https://www.lehrerforen.de/thread/52910-schwanger/?pageNo=30

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Re: Lehrkraft an einer Schule - Handhabung des „Beschäftigungsverbots“

Antwort von Sabrini31, 11. SSW am 10.01.2021, 10:49 Uhr

Ich habe die Schwangerschaft schon gemeldet. Bislang ändert sich durch Homeschooling nicht viel, aber gestern habe ich mit einem angeblichen „Vertretungslehrer“ von mir telefoniert, der meinte, ich könne ja dann meinen Unterricht von daheim aus ins Klassenzimmer „streamen“ und er passt auf die Klasse auf. Ich finde das absolut unmöglich und nicht praktikabel, schon gleich gar nicht bis zum Ende des Schuljahres. Ich werde nochmal Rücksprache mit dem Schulleiter halten, bin aber dennoch momentan ziemlich genervt. In Bayern gilt halt ein Beschäftigungsverbot IN der Schule und so könnte man es von Seiten der Schule zumindest theoretisch umgehen.

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Re: Lehrkraft an einer Schule - Handhabung des „Beschäftigungsverbots“

Antwort von RedFox, 34. SSW am 10.01.2021, 13:35 Uhr

Wie gesagt: ich bin Lehrerin in Bayern und deswegen weiß ich für Bayern, dass das Schulgelände nicht betreten werden darf als Schwangere Lehrkraft. Dennoch ist man im Dienst, was bedeutet, dass das zuständige Schulamt entscheidet, ob eine andere Tätigkeit außerhalb der Schule gemacht werden kann/soll/muss. Mein Schulamt (Dachau) hat alle Schwangeren von jeglichen Dienstpflichten befreit. Am Anfang Stand im Raum von zu Hause aus unterrichtende Leher durch Korrektur und Unterrichtsbornereotungen von zu Hause zu unterstützen. Aber das haben sie dann auch gelassen (macht auch irgendwie wenig Sinn).
Letztlich würde ich mich als zuständige Schulamt wenden und fragen, wie damit umgegangen wird. In der Schule wirst du aber 100pro nicht beschäftigt werden dürfen, weil in Bayern verboten.

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Re: Lehrkraft an einer Schule - Handhabung des „Beschäftigungsverbots“

Antwort von Anna_Victoria, 7. SSW am 10.01.2021, 14:16 Uhr

Also ich bin auch angehende Lehrerin in Bayern und habe von meinem FA ein ausdrückliches BV bekommen! Home-Schooling fand er auch eher kritisch, meinte aber, dass muss ich selbst entscheiden, ob das geht & ich kann es ja mal testen und notfalls abbrechen

Kann bei mir aber auch daran liegen, dass ich mit 2 kleinen Würmchen schwanger bin

Ich würde am deiner Stelle auch bei dem für dich zuständigen Amt nachfragen & zusätzlich deinen FA fragen, was er denn für richtig/sicher hält

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Re: Lehrkraft an einer Schule - Handhabung des „Beschäftigungsverbots“

Antwort von LunaAntonia1 am 10.01.2021, 15:42 Uhr

Ich bin angehende Grundschullehrerin in NRW und ich möchte auf keinen Fall Berufsverbot bekommen, da ich mein Ref gerne fertig machen möchte, deshalb weiß es an der Schule auch noch keiner... Ich bin morgen beim FA und wollte dort mal nachfragen, inwieweit ich beim Berufsverbot Mitspracherecht habe. Bei uns im ZfsL sind auch zwei schwanger, die dürfen seit November nicht mehr zur Schule kommen, und das wäre wirklich richtig blöd

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