Geschrieben von Charo258 am 22.01.2017, 17:18 Uhr |
Krankschreibungen - Krankengeld.
Ein Hallo aus dem Mai Bus.
Wenn du in das Krankengeld (hierfür solltest du mit der KK sprechen) rutschst hat es durchaus Auswirkungen auf dein Elterngeld.
Die Berrechnung des Elterngeldes erfolgt aus dem Verdienst der letzten 12 Monate. Wenn du hiervon ein Monat Krankengeld bekommst, rechnest du 11x normalen Verdienst + 1 Monat Krankengeld. (Das Krankengeld sind 67% vom Brutto abzgl. Arbeitslosen-Renten und Pflegeversicherung ca. 12%, also weniger als dein normaler Verdienst) Somit wird das Elterngeld ein klein bisschen geringer ausfallen, als ohne den einem Monat Krankengeld.
Ein Beschäftigungsverbot bekommst du nicht wenn du krank bist, sondern wenn deine derzeitige Arbeit sich negativ auf die Schwangerschaft auswirken würde. Allerdings hat ein BV keine Auswirkungen auf dein Elterngeld.
- Krankschreibungen - Krankengeld. - Schlumpi2982, 30. SSW 21.01.17, 11:36
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - Casper93, 30. SSW 21.01.17, 11:55
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - red_apple 21.01.17, 11:55
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - Casper93, 30. SSW 21.01.17, 12:03
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - Josie.w 21.01.17, 12:16
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - Estepona, 31. SSW 21.01.17, 12:31
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - Estepona 21.01.17, 12:34
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - Charo258 22.01.17, 17:18
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - Estepona 22.01.17, 18:27