September 2019 Mamis

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Geschrieben von Maja 28 am 20.01.2019, 17:19 Uhr

Krankschreibung

Huhu
Aufgrund meiner starken Übelkeit habe ich mich für morgen krank gemeldet.
Nun die Frage lass ich mich vom Hausarzt krank schreiben oder macht das der Frauenarzt?

 
7 Antworten:

Re: Krankschreibung

Antwort von HeyDu!, 5. SSW am 20.01.2019, 17:28 Uhr

Lass Dich lieber nur wegen Übelkeit AU schreiben, nicht wegen Schwangerschaftsübelkeit.

Schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen werden zusammen gefasst und dann bist Du schnell über die 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Blutungen, Übelkeit, vorzeitige Wehen - man weiß ja nicht was kommt...

Ich würde daher den Hausarzt wählen.

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Re: Krankschreibung

Antwort von Maja 28 am 20.01.2019, 19:00 Uhr

Mhh oje so ein Ratenschwanz..
Nach dem 3 monat bekomme ich eh ein bv

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Re: Krankschreibung

Antwort von HeyDu!, 5. SSW am 20.01.2019, 19:11 Uhr

Erstaunlich wie man sich mit dem BV so sicher sein kann. Ich hätte allen Grund wieder eins zu bekommen, rechne dennoch nicht damit und meine Frauenärztin hat sich dahingehend auch nie geäußert... ob beim zweiten Kind ein BV ausgestellt wird.

Wenn Du Dir sicher bist, dann kannst Du ja zu dem Arzt gehen, der Dir lieber ist.

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Re: Krankschreibung

Antwort von Maja 28 am 20.01.2019, 19:25 Uhr

Meine stationsleitung hat ja schon alles in die Wege geleitet.
Das ist bei uns in der Firma einfach so.
Die Chefin sichert sich so ab.
Dann gehe ich zum Fa. Da komme ich schneller dran

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Re: Krankschreibung

Antwort von HeyDu! am 20.01.2019, 19:30 Uhr

Na hoffentlich bekommst Du keine Rückzahlungsaufforderung in einem Jahr.

Die Kasse wird sich wundern, dass die Gefahr erst nach der 12 SSW bestand.

Der AG hat die Gefährdunhsbeurteilung durchzuführen und nach neuster Rechtslage umzusetzen an einen ungefährlichen Platz.
Hat er keinen, darf er das generelle BV aussprechen. Wie will er begründen, dass aktuell für Dich keine Gefahr besteht aber ab Stichtag x schon?

Du kannst dann nichts dafür, wenn das BV angezweifelt wird aber den Schaden hast Du finanziell halt dennoch.

Lg

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Re: Krankschreibung

Antwort von LittleT, 6. SSW am 20.01.2019, 19:54 Uhr

Wenn es nur um die Übelkeit geht, würde och zum Hausarzt.
Stwht das BV eh an, dann zum Gyn

Ich bekomme morgen das BV vom Gyn für meinen Hauptjob und den Nebenjob. Ich hätte es Donnerstag schon erhalten, aber ich wollte Freitag erst mit meinem Chef reden.
Ab liebsten hätte ich bis zur 13. Woche gewartet und bis dahin gearbeitet oder es irgendwie überbrückt, damit nicht direkt alle Bescheid wissen. Aber es ging nicht anders. Mein Chef hätte mir auch eins ausgestellt.
Der Gyn hätte mich auch ein paar Tage krank geschrieben. Aber meinem Chef war es so lieber und es ändert ja nichts dran. Jetzt muss nur alles gut gehen.

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Re: Krankschreibung

Antwort von iffetz am 20.01.2019, 20:54 Uhr

Hier in Österreich gibt es diesen Stichtag x wie du ihn kennst. Bis dahin, ich glaub bis Woche 20, gibt es keine Einschränkung bezüglich schwer heben und so. Ich hab in der Gärtnerei gearbeitet beim ersten Kind und hätte bis zu 20kg heben müssen oder mehr. Das wäre gesetzlich so gewesen. Danach gibt es erst die ganzen Einschränkungen. BV bekommt man hier nur noch sehr schwer wenn ich mich nicht irre.

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