April 2017 Mamis

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Redaktion

 

von Estepona  am 09.01.2017, 13:19 Uhr

Krankschreibung, Urlaubstage, Urlaubsgeld

1) Hast du Lohnfortzahlung gehabt oder hast du Krankengeld bezogen? Das Krankengeld gilt im Bemessungszeitraum nicht als Erwerbseinkommen zur Berechnung des Elterngeldes und bleibt unberücksichtigt. Wurde Krankengeld im Bemessungszeitraum auf Grund einer ärztlich attestierten schwangerschaftsbedingten Erkrankung bezogen, können die hiervon betroffenen Monate auf Antrag ausgeklammert und weiter in die Vergangenheit verlagert werden.

2) unterliegst du einem bestimmten Tarifvertrag o.Ä.? Hier könnten sich für dich nämlich günstigere Konstellationen ergeben, als nach dem BUrlG, wonach (wie Casper bereits erwähnte) nur für volle Monate Urlaubsanspruch erworben wird.

3) Das kommt auf den Tarifvertrag, Arbeitsvertrag den du hast oder unterfällst an.

 
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