April 2017 Mamis

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Geschrieben von Casper93 am 09.01.2017, 13:12 Uhr

Krankschreibung, Urlaubstage, Urlaubsgeld

1. du bekommst erst elterngeld kürzungen, wenn sich auch dein lohn gekürzt hat. also, wenn du aus der lohnfortzahlung gefallen bist. das musst du wenn dann gemerkt haben, weil du dann krankengeld von der krankenkasse bekommen hast anstelle des normalen lohnes...

2. urlaubstage gibt es für VOLLE Monate, in denen gearbeitet wird oder der mutterschutz gilt. also wenn du z.B. bis 15.6. in mutterschutz bist, hast du für den juni keinen anspruch mehr. weil das kein VOLLER monat ist...

3. keine ahnung, das steht entweder im tarifvertrag oder im arbeitsvertrag

 
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