Februar 2013 Mamis

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Geschrieben von SabrinaBernd, 9. SSW am 02.07.2012, 22:54 Uhr

Krankenversicherung

huhu,

also ich hab da mal ne frage. bin jetzt 8+2 also 9 woche schwanger. mein freund und ich sind noch nicht verheiratet ;-) kommt noch.... naja was ich eigentlich wissen möchte ist das mein letzter arbeitstag der 29.12.12 ist dann beginnt mein mutterschutz. diese 3 jahre die ich erstmal meinem kind widmen möchte bin ich dann weiterhin über meinen letzten arbeitgeber krankenversichert für diese zeit? oder "muss" "sollten" mein freund und ich heiraten damit ich über ihn krankenversichert bin dann damit ich mich nicht beim arbeitsamt melden muss? ich war dann 3 jahre und 3 monate in der praxis beschäftigt.

ich hoffe ihr versteht dieses deutsch :-P

über eure antworten wäre ich sehr dankbar mache mir schon viele gedanken darum denn beim amt melden möchte ich mich nicht!!!

 
6 Antworten:

Re: Krankenversicherung

Antwort von MädelsMami, 11. SSW am 03.07.2012, 9:07 Uhr

Hallo,
Ich verstehe was du meinst! Also ich denke dass ihr nicht heiraten müsst. Solange du in der Praxis vollzeit oder Teilzeit gearbeitet hast und vorher nicht gekündigt hast besteht ja das Arbeitsverhältnis noch während der Elternzeit. Also zahlt dein alter AG deine Krankenversicherung weiter. So war es bei meinen ersten beiden ss.
Aber wenn du dir unsicher bist Ruf doch mal bei deiner Krankenkasse an und frag nach.
Lg

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Re: Krankenversicherung

Antwort von Larona, 9. SSW am 03.07.2012, 9:17 Uhr

Hallo,

da kann ich zustimmen. Ich bin zwar verheiratet, aber trotzdem selbst krankenversichert und das auch jetzt in der Elternzeit von meinem Sohn. Entscheidend ist, dass du noch in einem Arbeitsverhältnis bist, das während der Elternzeit nur ruht. Wie lange du vorher schon dort gearbeitet hast, ist hierfür übrigens völlig egal.
Wenn du z.B. einen Zeitvertrag hast, der während der Elternzeit endet, musst du die Krankenversicherung dann wieder neu regeln.
Im Zweifelsfall erkundige dich bei deiner Kasse ;-).
LG
Larona

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Re: Krankenversicherung

Antwort von Verlie, 9. SSW am 03.07.2012, 9:22 Uhr

Hallo,
mit kleinen Einschränkungen würde ich meiner Vorrednerin zustimmen. Solange Du in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Beginn des Mutterschutzes bist, besteht das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit fort. Es ruht nur. Du musst Dich also in diesem Fall nicht Arbeitslos melden. Allerdings ist es nicht so, dass der Arbeitgeber Deine Krankenversicherungsbeiträge weiter zahlt. Während der Dauer der Elternzeit bist Du weiterhin über Deine Krankenversicherung beitragsfrei krankenversichert. Solltest Du aus irgendwelchen Gründen vorhaben nach den 3 Jahren Elternzeit nicht wieder arbeiten zu gehen müsstest Du Dich arbeitslos melden und wärst dann darüber krankenversichert. Solltest Du als Hausfrau "ohne Dich arbeitslos zu melden" weiterhin zu Hause bleiben würdest Du über Deinen bis dahin Mann familienversichert.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Liebe Grüße

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Re: Krankenversicherung

Antwort von Maxi2011, 7. SSW am 03.07.2012, 9:31 Uhr

Bei mir ist es auch so...bin noch wegen Elternzeit (von Kind Nr.1) Krankenversichert! Bin nicht verheiratet. Mein Freund hat seine Krankenversicherung und mein Sohn ist mit mir in der Krankenversicherung!!!
LG

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Re: Krankenversicherung

Antwort von Ephegenia, 5. SSW am 03.07.2012, 13:59 Uhr

Ich bin z. Z. auch noch in Elternzeit u. ich kann mich den anderen nur anschließen. Du bleibst weiter bei deinem Arbeitgeber versichert. Brauchst dich da um nichts kümmern. Egal ob du verheiratet bist od. nicht.

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Re: Krankenversicherung

Antwort von SabrinaBernd, 9. SSW am 03.07.2012, 19:39 Uhr

oh ich bin soooo erleichter :-) *puhhh* eine sorge weniger ;-). vielen dank für eure antworten ihr habt mir wirklich sehr geholfen. :-) liebe grüße an euch alle

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