Geschrieben von Gustavinchen am 09.05.2017, 13:01 Uhr |
keine KV ohne Bezüge
Das ist wirklich nicht schön. Aber wenn ich mich recht erinnere, hattest Du geschrieben, dass das Einkommen Deines Mannes gerade mal 1.000 EUR beträgt. Da gehe ich davon aus, dass Ihr definitiv Anspruch auf Hartz IV habt. Ihr habt einen Regelbedarf von 973 EUR (2 x 368 EUR für Euch und 237 EUR fürs Kind). Dazu kommen noch die Wohnkosten. Damit liegt Euer Bedarf doch sicherlich über dem Einkommen - womit dann Anspruch auf Hartz IV besteht. Also mach Dich nicht verrückt. Du solltest aber vier bis sechs Wochen vor Ende der Elternzeit schon den Antrag stellen, da die Bearbeitung ja doch eine Weile dauert. Ich drücke die Daumen!
- keine KV ohne Bezüge - Annimais 09.05.17, 12:01
- Re: keine KV ohne Bezüge - Vicky 09.05.17, 12:33
- Re: keine KV ohne Bezüge - lilke 09.05.17, 12:54
- Re: keine KV ohne Bezüge - Gustavinchen 09.05.17, 13:01
- Danke. - Annimais 09.05.17, 15:09
- Re: keine KV ohne Bezüge - blue-pearl88 09.05.17, 16:49
- Anscheinend nicht... - Annimais 09.05.17, 18:09
- Re: keine KV ohne Bezüge - fee1985 09.05.17, 19:46
- Re: keine KV ohne Bezüge - MagicMandala 09.05.17, 20:26
- Re: keine KV ohne Bezüge - lilke 09.05.17, 21:06
Schub - und wir haben nichts gemerkt
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