Geschrieben von misses-cat am 07.07.2018, 17:57 Uhr |
Ich Schleich mich Mal ein
Als erstes jeder Anwalt würde dir dazu raten dem Kind DEINEN Nachnamen zu geben bis ihr heiratet. Die Änderung, falls ihr die wollt, ist bis das Kind 5 Jahre alt ist kein Akt. Du und dein Freund würdet bei eurer Hochzeit einen Familiennamen festlegen und das Kind würde automatisch auch diesen Namen bekommen. Nach dem 5 geburtstag kostet die Umbenennung des Kindes eine Mini Gebühr, aber echt nur Mini.
Das Sorgerecht würde ich ihm geben, er kann es heutzutage bei Gericht auch ohne deine Zustimmung bei Gericht beantragen und hätte gute Chancen es zu bekommen
- Gemeinsames Sorgerecht und welchen nachnahmen - maus84, 13. SSW 06.07.18, 15:25
- Re: Gemeinsames Sorgerecht und welchen nachnahmen - Aqua-Fairy, 14. SSW 07.07.18, 7:58
- Re: Gemeinsames Sorgerecht und welchen nachnahmen - Simiri 07.07.18, 9:36
- Ich Schleich mich Mal ein - misses-cat 07.07.18, 17:57
- Re: Gemeinsames Sorgerecht und welchen nachnahmen - maus84, 14. SSW 10.07.18, 7:07
Zurück vom Frauenarzt
In der Liste könnt ihr das Geschlecht sehen ;)
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