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Geschrieben von Tinchenbinchen, 20. SSW am 31.10.2011, 11:02 Uhr

Gelder, Anträge und all sowas

Ich weiß nicht, warum mich das ausgerechnet jetzt umtreibt, aber mich beschäftigen gerade diese ganzen Anträge und Gelder und so.

Man möge mich mal bitte korrigieren oder bestätigen:
Ich muss die Elternzeit beantragen, gell?
Und das Geld für diese Zeit bekommt man dann automatisch? Oder muss ich quasi Elterngeld extra beantragen?
Und Kindergeld ist nochmal was anderes und muss auch beantragt werden, richtig?
Uuuund was ist das für ein Geld, was man da noch von der Krankenkasse bekommt?

Ich hab' voll Schiss, da was zu übersehen/vergessen/verplanen^^

 
4 Antworten:

Re: Gelder, Anträge und all sowas

Antwort von Foxi23, 23. SSW am 31.10.2011, 11:51 Uhr

Elternzeit musst du beantragen. Ich glaube, 7 Wochen vor ET. Da langt meines Wissens ein einfaches Schreiben an deinen Arbeitgeber.
Elterngeld musst du aber extra beantragen, geht m.E. erst ab Geburt. Denn Elternzeit kannste volle 3 Jahre nehmen, Elterngeld erhältst du aber nur (jedenfalls den vollen Betrag) für ein Jahr. Hab auch schon Elterngeldanträge gesehen.
Kindergeld muss auch extra beantragt werden, geht m.E. auch erst ab Geburt.

Von der Krankenkasse erhältst du Mutterschaftsgeld, nen bestimmten Tagessatz, der aber auf dein Gehalt angerechnet wird. Sprich, dein Arbeitgeber zahlt den Rest dann drauf. Der rechnet also dein normales Gehalt aus und zieht davon ab, was du von der KK erhalten hast.

So weiß ich das.

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Re: Gelder, Anträge und all sowas

Antwort von hamnavoe, 20. SSW am 31.10.2011, 11:59 Uhr

Ich hab mir den ganzen Mist auch schon angeguckt... spätestens beim Antrag auf Elterngeld fragt man sich, was man sich eigentlich dabei gedacht hat

Experte bin ich nun nicht, aber ich versuch's mal, zumindest für normale Arbeitnehmer (Selbstständige nochmal anders):

Mutterschaftsgeld: während der Mutterschutzzeit (sechs Wochen vor Geburt, zwei Monate nach Geburt). Kannst du erst beantragen, wenn du die Bescheinigung über den vermutlichen Geburtstermin vom Arzt hast (etwa sieben Wochen vor Geburt). Wird gezahlt von Krankenkasse (13€ pro Tag) plus Arbeitgeber (Differenz zu normalem Nettolohn). Beantragt man bei der Krankenkasse.

Elternzeit: musst du beim Arbeitgeber beantragen (zunächst für die ersten zwei Jahre der Elternzeit, das dritte Jahr kann später genommen werden)

Elterngeld: musst du bei der Elterngeldstelle beantragen (bei uns z.B. im Sozialamt). Zum Antrag gehört auch ein Formular, dass dein Arbeitgeber ausstellen muss, wo dann die Details zur vereinbarten Elternzeit drin stehen. Elterngeld muss spätestens sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit beantragt werden (für Frauen nach dem Mutterschutz)

Kindergeld: Familienkasse des zuständigen Arbeitsamts (ausser bei Öffentlichen Dienst, da direkt)

Ich werd den ganzen Krams beizeiten ausfüllen und die notwendigen Unterlagen bereitlegen, damit ich mich nach der Geburt nicht mehr im Detail mit dem Mist beschäftigen muss. Nur noch Geburtsdatum etc. eintragen und dann ab in die Post.

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Re: Gelder, Anträge und all sowas

Antwort von Tinchenbinchen, 20. SSW am 31.10.2011, 12:18 Uhr

Ich hätte erwähnen sollen, dass ich Beamtin und privat versichert bin, oder? -.-

Also wenn ich das recht sehe, bekomme ich als privat Versicherte kein Mutterschaftsgeld, kann das sein? Ich hab da was von Entbindungsgeld gelesen^^ Da muss ich wohl mal meinen Versicherungsmann anrufen.
Kindergeld bekomme ich vom LBV, da habe ich den Antrag gefunden.
Antrag auf Elternzeit liegt auch hier. Elterngeld muss ich hier bei der Stadt beantragen...

Oooooh Mann...

Ich werde auch alles vorher ausfüllen, damit es fertig ist, wenn der Fuzzi wirklich da ist.

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Re: Gelder, Anträge und all sowas

Antwort von Shaggy2310 am 01.11.2011, 8:12 Uhr

Hallo!

Ich wollte noch kurz was zum Mutterschaftsgeld sagen, es wird nämlich NICHT an 'normal' arbeitende Mütter ausgezahlt, sondern:

nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern familien- oder privat versichert sind, oder über die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Sozialamt Berechtigungsscheine erhalten,

zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung ein (auch geringfügigen) Arbeitsverhältnis (Heimarbeitsverhältnis) hatten oder haben oder während der Schutzfristen von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt sind
oder
Ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung vom Arbeitgeber mit Zustimmung der zuständigen Behörde aufgelöst wurde.

Diese Infos gibt es unter: http://www.mutterschaftsgeld.de/

Früher war das mal anders, aber seit der Elterngeldregelung hat sich Einiges geändert.

Ich habe auch schon einen dicken Hals, wenn ich an die ganzen Anträge denke.

Viel Erfolg!

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