Geschrieben von Hannah88freudig, 12. SSW am 20.06.2019, 11:30 Uhr |
Freistellung
Guten Morgen,
Ich habe eine Frage. Bisher habe ich meine Gyn-Termine immer nachmittags legen können. Nächste Woche habe ich allerdings den Kennenlerntermin mit meiner Hebamme morgens, weil sie keine Termine nach 17 Uhr anbietet. Eine andere Hebamme habe ich leider nicht gefunden. Muss der Arbeitgeber mich auch für diesen Termin freistellen oder gilt das nur für arzttermine? Lg
Re: Freistellung
Antwort von Queyolay am 20.06.2019, 11:57 Uhr
Gute Frage ,
Meine FA meinte das wir uns auf einen Tag und eine Urzeit festlegen sollten um die Intervalle gleich zu halten.
Wir haben uns dann für die nächsten Termine auf Donnerstags 8 Uhr festgelegt und sie meinte mein Arbeitgeber müsse mich dafür Freistellen weil ich auch erst versuchte nach 16 Uhr Termine zu bekommen und nach den Terminen werd ich halt dann direkt auf Arbeit gehen.
Wie das jetzt allerdings bezüglich HebammenTerminen läuft weiß ich leider auch nicht , vielleicht ist dein Arbeitgeber ja kulant und stellt dich für die Zeit des Besuches frei ohne das du extra Urlaub machen musst
Re: Freistellung
Antwort von Juliette-Baguette, 9. SSW am 20.06.2019, 13:55 Uhr
Wenn deine Hebamme die medizinischen Vorsorge übernimmt kann ich es mir durchaus vorstellen.
Ansonsten klär das mit deinem AG und zur Not musst du eben Stunden bummeln
Re: Freistellung
Antwort von Blauregen, 11. SSW am 20.06.2019, 14:17 Uhr
Schau mal hier:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/muss-mein-arbeitgeber-mich-fuer-vorsorgeuntersuchungen-freistellen-/125150