Geschrieben von Jole3 am 21.10.2016, 3:15 Uhr |
@Franzis Kiwu
Du hattest vor ein paar Tagen wegen Elterngeld usw. gefragt. Hannah hat recht: Alg bekommst du bis Beginn MuSchu, ab Ende MuSchu gibt es Elterngeld auf Antrag. Das Elterngeld müsste bei dir aber trotzdem höher sein als 300 €, da du ja gearbeitet hast und bei der Berechnung die letzten 12 Monate vor der Geburt einbezogen werden, eventuell auch mehr. Und aus dem Durchschnittseinkommen wird dann die Höhe des Elterngeldes berechnet. Es gibt im Internet dazu auch Rechner, die dir das in etwa sagen.
Nach dem Ende des Elterngeldbezuges meldest du dich entweder wieder arbeitslos (dann kannst du wieder Alg bekommen) oder beantragst z. B. AlgII, wenn du weiter in Elternzeit bleiben wirst.
Ich werde in der Zeit des Elterngeldbezuges wieder Wohngeld beantragen. Das habe ich auch schon die letzten Male gemacht.
Ansonsten bleibt noch AlgII oder Kinderzuschlag. Kannst dich dazu auch beraten lassen bei ProFamilia, der Diakonie oder der Caritas.
Alles Gute!
Re: @Franzis Kiwu
Antwort von Franzis KiWu, 13. SSW am 21.10.2016, 12:45 Uhr
hi
vielen dank für die infos
ich muss wohl mal zu pro familia bin ganz durcheinander und mache mir finanziell viele sorgen...