Geschrieben von Thiara82, 30. SSW am 16.05.2017, 14:45 Uhr |
Elternzeit
Hallo Ihr Lieben!
Ich brauche mal euren Rat bzw. euer Wissen:
Ich hatte eigentlich geplant, zwei Jahre Elternzeit zu nehmen, aber nach 14 Monaten in Teilzeit wieder in meiner Firma einzusteigen.
Jetzt kommen immer mehr Ungereimtheiten auf und das Verhalten einiger Leute wird merkwürdig. Der Firma geht es gerade auch nur so lala (was an hohen Rohstoffpreisen liegt), ein Schwesterunternehmen baut 250km weiter weg ein neues Werk mit Verwaltung. An unserem Standort arbeiten wir schon in Containern, da für die Verwaltung nicht genug Platz ist.
Anfang des Monats hat eine neue Kollegin angefangen. Ich dachte als Schwangerschaftsvertretung für mich (so wurde mir das von meinem Chef auch immer verkauft). Nur hat sich heute rausgestellt, dass die neue Kollegin von einer Vertretung gar nichts weiß und auch sofort einen Festvertrag bekommen hat.
Meint ihr, ich sollte lieber gleich 3 Jahre Elternzeit einreichen (wegen Kündigungsschutz) und kann ich dann immer noch nach 14 Monaten Teilzeit arbeiten gehen?
Dieser ganze Antragskram (auch beim Elterngeld) nervt irgendwie. Vorallem, weil es so viele Möglichkeiten gibt und keiner einem eine klare Aussage gibt...
Lieben Dank schon mal!
Re: Elternzeit
Antwort von Minnimiii-hit am 16.05.2017, 14:53 Uhr
Hallo, das klingt ja nicht so gut.
da ist dann ja auch die Frage ob du es dir leisten kannst weil du nur 1 Jahr volles elterngeld oder 2 Jahre halbes elterngeld bekommen kannst. Du musst dich vorher entscheiden wie lange du in elternzeit gehen möchtest. wenn du sagst du gehst 3 Jahre und dann fällt dir ein das du doch gerne wieder wollen würdest muss dein Chef nicht einstimmen und du hast Pech. 3 Jahre stehen dir definitiv zu aber eben nicht 3 Jahre elterngeld
Re: Elternzeit
Antwort von Thiara82 am 16.05.2017, 15:08 Uhr
Nee, das Elterngeld und Elternzeit zwei verschieden paar Schuhe sind, war mir klar. Ich möchte gerne das 1. Jahr das volle Elterngeld haben und dann ja deswegen nach 14 Monaten in Teilzeit wieder arbeiten gehen.
Sonst wird das bei uns mit dem Haus im Nacken zu eng.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist es doch so, dass ich nach der Elternzeit keinen Anspruch auf eine Teilzeitstelle habe, sondern quasi "nur" auf meine Vollzeitstelle inkl. dem dann wieder normalem Kündigungsschutz.
Wenn ich IN der Elternzeit aber gerne in Teilzeit dazu arbeiten möchte, dann muss mir mein aktueller Arbeitgeben zwar die Teilzeitstelle nicht anbieten, kannn mir dann aber innerhalb der Elternzeit nicht verbieten wo anders in Teilzeit zu arbeiten, ohne dass ich meinen "Hauptjob" kündigen muss.
Oder bin ich auf dem Holzweg?
Re: Elternzeit
Antwort von Murmel2017 am 16.05.2017, 15:19 Uhr
Klingt ein bisschen wie bei mir. Ich habe auch bei beiden kindern 3 jahre eingereicht einfach weil ich die Sicherheit haben wollte. Wenn du die Zeit nicht brauchst dann hast du zwar Pech wenn dein ag dich nicht zurück möchte oder dir keine Teilzeit Möglichkeit gibt aber du bist dann halt auch vor Kündigung sicher und könntest in einem anderen Unternehmen arbeiten bis zu 30 std
Re: Elternzeit
Antwort von Tiii am 16.05.2017, 15:54 Uhr
Ich würde erst mal ein Jahr Elternzeit beantragen und dann frühzeitig mit deinem Chef das weitere Vorgehen klären.
Wenn du dann noch weitere Elternzeit beantragen willst, kannst du das bis sieben Wochen vor Ende der Elternzeit.
Und dann kannst du ja mit deinem Chef sprechen, ob du während der Elternzeit auch Teilzeit arbeiten kannst.
Re: Elternzeit
Antwort von Lovie am 16.05.2017, 19:31 Uhr
Wenn du nur 1 Jahr ez beantragt hast kann dein chef die Verlängerung derselbigen verweigern und du hast Pech.
Wenn du zwei Jahre von Anfang an nimmst, brauchst du keine Zustimmung und kannst das dritte Jahr noch dran hängen.
Re: Elternzeit
Antwort von Lovie am 16.05.2017, 19:32 Uhr
Das hast du ganz richtig verstanden, du darfst nur nicht beim Konkurrenten arbeiten. Bspw bist idr bei Aldi eingestellt und gehst dann zu Lidl.
Re: Elternzeit
Antwort von Thiara82 am 16.05.2017, 20:47 Uhr
Vielen lieben Dank für eure Meinungen!
Werde da nochmal mit meinem Mann drüber sprechen und mindestens die zwei Jahre nehmen.
Re: Elternzeit
Antwort von Schmetterling989, 29. SSW am 17.05.2017, 13:04 Uhr
Also das ist ja mal nicht schön. Von deinem AG das so gesagt bekommen und dann selber herausfinden das die andere fest angestellt wurde.
Also auch wenn du dir dort 3 Jahre Elternzeit nimmst, könntest du nach 14 Monaten wieder arbeiten, allerdings nur wenn dein AG dem dann zustimmt. Das verhält sich genauso falls du irgendwo anders dann nach 14 Monaten arbeiten wollen würdest. Da brauchst du eine Einverständnis vom AG.
Ich nehme mir ja bei meinem AG insgesamt 3 Jahre Elternzeit, arbeite aber nach 1 Jahr von zu Hause aus auf selbstständiger Basis. Dem musste mein AG auch zustimmen.
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