Juni 2014 Mamis

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Geschrieben von Erbse1407, 24. SSW am 12.02.2014, 18:27 Uhr

Elternzeit

Ich hab da mal ne Frage.
Wann und wie muss ich Elternzeit beantragen? ich gehe ja 6 Wochen vor ET in Mutterschutz. Die geht dann bis 8 Wochen nach ET. Bekomme ich in der zeit mein normales Gehalt oder nur einen Teil? Und wann muss ich meinen Arbeitgeber mitteilen wie lange ich weg bleiben will? Und gibt es noch was zu beachten?
Fragen über Fragen - ich hoffe mir kann jemand helfen

 
2 Antworten:

Re: Elternzeit

Antwort von Tinchenbinchen, 21. SSW am 12.02.2014, 18:38 Uhr

"Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer müssen ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich von der Arbeitgeberseite verlangen."

Das bedeutet quasi in der Woche nach der Geburt, weil das ja eh erst geht, wenn man den Geburtstermin hat, eben wegen der acht Wochen nach der Geburt. Die Elternzeit geht ja dann erst los.
Du kannst das formlos mitteilen und teilst dann in einem mit, wie lange du wegbleiben möchtest.
Ich bin Lehrerin, bin da also beim normalen Arbeitsverhältnis nicht so bewandert, aber ich habe für den kompletten Mutterschutz mein ganzes Gehalt bekommen.

Ich glaube, dass es sinnvoll ist, einige Dinge schon vorher mit dem AG zu klären, dann kann der sich besser vorbereiten. Eben zB, wie lange du wegbleiben willst.
Die offizielle Mitteilung kommt dann einfach noch mal nach.


Die Seite vom Ministerium finde ich ganz hilfreich:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html

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Re: Elternzeit

Antwort von GanzUngeduldige, 24. SSW am 12.02.2014, 20:43 Uhr

Die Mitteilungsfrist zur Elternzeit ist ja schon geklärt. Zum Thema Geld während des Mutterschutzes. Prinzipiell bekommst Du von der Krankenkasse Mutterschutzgeld. Dazu brauchst Du eine Bescheinigung vom Arzt über den Entbindungsterm. Die bekommst Du erst 7 Wochen vor Termin. Das Mutterschaftsgeld waren 15 oder 20 Euro. Irgendwie so. Den Rest zum Gehalt füllt der Arbeitgeber auf, sodaß Du quasi volles Gehalt für die Zeit des Mutterschutzes bekommst. Die Geburtsurkunde musst Du dazu dann auch an den Arbeitgeber und die Krankenkasse schicken.

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