April 2017 Mamis

April 2017 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 

von Estepona, 25. SSW  am 10.12.2016, 0:07 Uhr

Elterngeld

Das Mutterschaftsgeld von der GKV ist niedriger als dein Gehalt. Hierfür erhältst du von deinem AG einen Zuschuss iHd Differenzbetrags zu deinem ursprünglichen Nettoeinkommen (Paragraphen 13, 14 MuSchG).

Übrigens sollte man auch beim EG Bezug Geld für die Steuer zurück legen weil der Bezug nachträglich berücksichtigt wird.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzen 10 Beiträge im Forum April 2017 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.