April Mamis

Forum April Mamis 2017

Elterngeld

Thema: Elterngeld

Wisst ihr ab wann ich dem Arbeitgeber Bescheid geben muss wie lange ich in Elternzeit gehe ? Eine Woche nach der Geburt meines Kindes erst ? Und muss man dafür auch zum Amt und das beantragen bzw. diese Anträge ausfüllen wie beim Kindergeld ? Oder brauch man das nicht man bekommt doch so oder so glaube 60 Prozent des netto Gehaltes das erste Jahr oder halt auf 2 Jahre je 30 Prozent da muss ich doch nicht extra zum Amt und die Anträge dafür ausfüllen oder ? Aber warum der Arbeitgeber zahlt sowieso oder ? .lg

von Marleen 85 am 09.12.2016, 09:49



Antwort auf Beitrag von Marleen 85

Die Elternzeit musst du 7 Wochen vor Antritt beim AG einreichen, sprich 1 Woche nach der Geburt, da du ja 8 Wochen Mutterschutz hast. Ich hab es meinem AG aber schon gesagt. Ich muss ja die Spannung nicht zu lange halten wenn ich schon weiß, wie lange ich zu Hause bleibe werde :) Einen Antrag auf Elterngeld musst du auf jeden Fall stellen. Einreichen kannst du ihn erst, wenn du die Geburtsurkunde hast. Ich habe damals aber alle Anträge (Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse) vor der Geburt schon fertig gemacht und dann eben nur noch Name, Geburtsdatum und Urkunde hinzugefügt und weg geschickt. Das wäre mir nach der Geburt zu stressig geworden. Jetzt habe ich auch schon mit Ausfüllen begonnen. In Deutschland herrscht Bürokratie vom feinsten und es wird dir niemand etwas schenken. Wenn du also nichts beantragst, bekommst du auch nichts! Du kannst dir aber alle Anträge im Internet runterladen und ersparst dir so ein paar Wege!

von Juliane2612 am 09.12.2016, 09:56



Antwort auf Beitrag von Juliane2612

Ja, genau. Das ist nur in Deutschland so. In keinem anderen Land der EU

von Estepona am 09.12.2016, 10:18



Antwort auf Beitrag von Juliane2612

Ihr koennt euch da echt gluecklich fuehlen. Hier in gr lassen sie dich aucherst wegen allen moeglichen papieren rennen und dann gibts nicht mal geld. :/

von rabia93 am 10.12.2016, 01:36



Antwort auf Beitrag von Juliane2612

Das wissen leider nicht alle zu schätzen. Und manche glauben, in anderen Ländern gäbe es keine Bürokratie. In gewissem Rahmen hat sowas auch seine Berechtigung.

von Estepona am 10.12.2016, 08:27



Antwort auf Beitrag von Marleen 85

Also nur dem Arbeitgeber mitteilen? Kein offizieller Antrag oder so? Gilt das so auch für meinen Freund?

von FranziFLFL85 am 09.12.2016, 10:23



Antwort auf Beitrag von FranziFLFL85

Die Elternzeit beantragst du bei deinem Arbeitgeber, für das Elterngeld ist dann der jeweilige Kreis zuständig. Welche für dich zuständig ist, findest du hier: https://www.elterngeld.net/elterngeldstellen.html Dein Arbeitgeber ist nach Zahlung des Mutterschaftszuschusses raus aus den Zahlungen. Es sei denn, du gehst während der EZ noch bei ihm in Teilzeit arbeiten.

von Estepona am 09.12.2016, 10:27



Antwort auf Beitrag von Marleen 85

Du bekommst während der Zeit des Mutterschutzes, d.h. 6 Wochen vor und 8 Wochen danach laut MuSchG von deiner GKV das Mutterschaftsgeld sowie von deinem AG einen Zuschuss. Du erhältst für diese Zeit bereits keine Bezüge mehr. Für die Elternzeit musst du, wie Juliane bereits ausgeführt hat, Elterngeld welches du bei der für dich zuständigen Elterngeldstelle beantragen musst. Das sind dann je nach Gehalt 60 %. Dein Arbeitgeber zahlt dir in dieser Zeit keine Bezüge, es sei denn, du arbeitest bei ihm während der Elternzeit in Teilzeit.

von Estepona am 09.12.2016, 10:26



Antwort auf Beitrag von Estepona

Und das Mutterschaftsgeld entspricht meinem gehalt?

von FranziFLFL85 am 09.12.2016, 16:33



Antwort auf Beitrag von Estepona

Das Mutterschaftsgeld von der GKV ist niedriger als dein Gehalt. Hierfür erhältst du von deinem AG einen Zuschuss iHd Differenzbetrags zu deinem ursprünglichen Nettoeinkommen (Paragraphen 13, 14 MuSchG). Übrigens sollte man auch beim EG Bezug Geld für die Steuer zurück legen weil der Bezug nachträglich berücksichtigt wird.

von Estepona am 10.12.2016, 00:07



Antwort auf Beitrag von Estepona

Was mir noch einfällt. Lebensmonate des Kindes in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird sind verbrauchte Elterngeld Monate.

von Estepona am 10.12.2016, 00:10



Antwort auf Beitrag von Marleen 85

Du kannst es deinem AG formlos mitteilen, ich würde es aber in jedem Fall schriftlich machen, damit du auch was in der Hand hast. Einfach ein paar Zeilen schreiben, da gibt es auch Vorlagen wenn du danach googelst.

von Juliane2612 am 09.12.2016, 12:21