Wisst ihr ab wann ich dem Arbeitgeber Bescheid geben muss wie lange ich in Elternzeit gehe ? Eine Woche nach der Geburt meines Kindes erst ? Und muss man dafür auch zum Amt und das beantragen bzw. diese Anträge ausfüllen wie beim Kindergeld ? Oder brauch man das nicht man bekommt doch so oder so glaube 60 Prozent des netto Gehaltes das erste Jahr oder halt auf 2 Jahre je 30 Prozent da muss ich doch nicht extra zum Amt und die Anträge dafür ausfüllen oder ? Aber warum der Arbeitgeber zahlt sowieso oder ? .lg
von
Marleen 85
am 09.12.2016, 09:49
Die Elternzeit musst du 7 Wochen vor Antritt beim AG einreichen, sprich 1 Woche nach der Geburt, da du ja 8 Wochen Mutterschutz hast.
Ich hab es meinem AG aber schon gesagt. Ich muss ja die Spannung nicht zu lange halten wenn ich schon weiß, wie lange ich zu Hause bleibe werde :)
Einen Antrag auf Elterngeld musst du auf jeden Fall stellen. Einreichen kannst du ihn erst, wenn du die Geburtsurkunde hast. Ich habe damals aber alle Anträge (Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse) vor der Geburt schon fertig gemacht und dann eben nur noch Name, Geburtsdatum und Urkunde hinzugefügt und weg geschickt. Das wäre mir nach der Geburt zu stressig geworden.
Jetzt habe ich auch schon mit Ausfüllen begonnen.
In Deutschland herrscht Bürokratie vom feinsten und es wird dir niemand etwas schenken. Wenn du also nichts beantragst, bekommst du auch nichts!
Du kannst dir aber alle Anträge im Internet runterladen und ersparst dir so ein paar Wege!
von
Juliane2612
am 09.12.2016, 09:56
Ja, genau. Das ist nur in Deutschland so. In keinem anderen Land der EU
von
Estepona
am 09.12.2016, 10:18
Ihr koennt euch da echt gluecklich fuehlen. Hier in gr lassen sie dich aucherst wegen allen moeglichen papieren rennen und dann gibts nicht mal geld. :/
von
rabia93
am 10.12.2016, 01:36
Das wissen leider nicht alle zu schätzen. Und manche glauben, in anderen Ländern gäbe es keine Bürokratie. In gewissem Rahmen hat sowas auch seine Berechtigung.
von
Estepona
am 10.12.2016, 08:27
Also nur dem Arbeitgeber mitteilen? Kein offizieller Antrag oder so? Gilt das so auch für meinen Freund?
von
FranziFLFL85
am 09.12.2016, 10:23
Die Elternzeit beantragst du bei deinem Arbeitgeber, für das Elterngeld ist dann der jeweilige Kreis zuständig. Welche für dich zuständig ist, findest du hier: https://www.elterngeld.net/elterngeldstellen.html
Dein Arbeitgeber ist nach Zahlung des Mutterschaftszuschusses raus aus den Zahlungen. Es sei denn, du gehst während der EZ noch bei ihm in Teilzeit arbeiten.
von
Estepona
am 09.12.2016, 10:27
Du bekommst während der Zeit des Mutterschutzes, d.h. 6 Wochen vor und 8 Wochen danach laut MuSchG von deiner GKV das Mutterschaftsgeld sowie von deinem AG einen Zuschuss.
Du erhältst für diese Zeit bereits keine Bezüge mehr.
Für die Elternzeit musst du, wie Juliane bereits ausgeführt hat, Elterngeld welches du bei der für dich zuständigen Elterngeldstelle beantragen musst. Das sind dann je nach Gehalt 60 %. Dein Arbeitgeber zahlt dir in dieser Zeit keine Bezüge, es sei denn, du arbeitest bei ihm während der Elternzeit in Teilzeit.
von
Estepona
am 09.12.2016, 10:26
Und das Mutterschaftsgeld entspricht meinem gehalt?
von
FranziFLFL85
am 09.12.2016, 16:33
Das Mutterschaftsgeld von der GKV ist niedriger als dein Gehalt. Hierfür erhältst du von deinem AG einen Zuschuss iHd Differenzbetrags zu deinem ursprünglichen Nettoeinkommen (Paragraphen 13, 14 MuSchG).
Übrigens sollte man auch beim EG Bezug Geld für die Steuer zurück legen weil der Bezug nachträglich berücksichtigt wird.
von
Estepona
am 10.12.2016, 00:07
Was mir noch einfällt. Lebensmonate des Kindes in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird sind verbrauchte Elterngeld Monate.
von
Estepona
am 10.12.2016, 00:10
Du kannst es deinem AG formlos mitteilen, ich würde es aber in jedem Fall schriftlich machen, damit du auch was in der Hand hast.
Einfach ein paar Zeilen schreiben, da gibt es auch Vorlagen wenn du danach googelst.
von
Juliane2612
am 09.12.2016, 12:21