April 2017 Mamis

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von Estepona  am 09.12.2016, 10:26 Uhr

Elterngeld

Du bekommst während der Zeit des Mutterschutzes, d.h. 6 Wochen vor und 8 Wochen danach laut MuSchG von deiner GKV das Mutterschaftsgeld sowie von deinem AG einen Zuschuss.
Du erhältst für diese Zeit bereits keine Bezüge mehr.

Für die Elternzeit musst du, wie Juliane bereits ausgeführt hat, Elterngeld welches du bei der für dich zuständigen Elterngeldstelle beantragen musst. Das sind dann je nach Gehalt 60 %. Dein Arbeitgeber zahlt dir in dieser Zeit keine Bezüge, es sei denn, du arbeitest bei ihm während der Elternzeit in Teilzeit.

 
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