April 2017 Mamis

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von Kaffeekauz  am 03.09.2016, 18:42 Uhr

Elterngeld

Soweit ich weiß, musst du die jetztige Elternzeit zu Beginn des "neuen" Mutterschutzes kündigen, dann bekommst du auch wieder Mutterschutzgeld.
Ende der jetzigen Elternzeit ist dann bei Zwillingen acht Wochen vor ET (sind es acht?). Die Kündigungsfrist ändert sich aber nicht, glaube ich.
Verbessert mich, wenn ich falsch liege.
Steht bei mir dann auch an.

 
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