von Kaffeekauz am 03.09.2016, 18:42 Uhr |
Elterngeld
Soweit ich weiß, musst du die jetztige Elternzeit zu Beginn des "neuen" Mutterschutzes kündigen, dann bekommst du auch wieder Mutterschutzgeld.
Ende der jetzigen Elternzeit ist dann bei Zwillingen acht Wochen vor ET (sind es acht?). Die Kündigungsfrist ändert sich aber nicht, glaube ich.
Verbessert mich, wenn ich falsch liege.
Steht bei mir dann auch an.
- Elterngeld - Nibi11 03.09.16, 15:58
- Re: Elterngeld - Nibi11 03.09.16, 16:00
- Re: Elterngeld - Kaffeekauz 03.09.16, 18:42
- Re: Elterngeld - Michi1683 03.09.16, 19:31