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von Drachenzauber, 16. SSW  am 15.09.2015, 10:30 Uhr

Berufsverbot - wer kennt sich aus?

Nach laaaangen hin und her hab ich freitag meinen letzen arbeitstag gehabt. Die giftstoffe, mit den ich täglich arbeiten muss, sind einfach zu giftig fürs ungeborene (was ICH wusste, mein chef hat sich aber etwas geziehrt) schlussendlich wurde es jetzt eingesehn und soll mir so ein wisch beim Fa ausstellen lassen.
Allerdings darf das meine FÄ nicht, sondern kann mich nur zu wem anders überweißen (hab morgen erstmal ein termin beim fa).

Wird mir wärend des Berufsverbot eig weiterhin mein Geld gezahlt?

Irgenwie fühle ich mich ganz schlecht, dass ich jetzt ewig den giftstoffen ausgesetzt war und anderweitig fühle ich mich ganz schlecht, dass ich jetzt nicht mehr in den betrieb darf

 
6 Antworten:

Re: Berufsverbot - wer kennt sich aus?

Antwort von nixe5518 am 15.09.2015, 10:50 Uhr

Du bekommst dein Gehalt weiter.

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Re: Berufsverbot - wer kennt sich aus?

Antwort von Zwergenmami am 15.09.2015, 11:24 Uhr

Hallo Drachenzauber,

wenn Du auf Arbeit mit schädlichen Stoffen Kontakt hast und Dir Dein Chef keine andere Stelle bspw. im Büro anbieten kann, muss er das Beschäftigungsverbot aussprechen. Hierbei handelt es sich um ein generelles Beschäftigungsverbot.
Soweit ich weiß, kann aber auch jeder Arzt (auch der Hausarzt) das Beschäftigungsverbot ausstellen. Der Arbeitgeber hat davon auch keinen Nachteil, weil er sich Dein Gehalt von staatlicher Stelle zurückholt.

Du bekommst während der Zeit des Beschäftigungsverbotes Dein komplettes Gehalt weitergezahlt, dies gilt auch bspw. für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Auch wenn eine Tarifllohnerhöhung ansteht, bekommst Du mehr Geld. Dir entsteht somit auch kein finanzieller Nachteil, wenn das Elterngeld berechnet wird.

Und vergiss das schlechte Gewissen, Dein Chef fragt Dich nachher auch nicht, warum Du ein behindertes Kind bekommen hast. Genieß einfach die Zeit mit dem Krümel.

LG, Zwergenmami

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Re: Berufsverbot - wer kennt sich aus?

Antwort von Zwergenmami am 15.09.2015, 11:24 Uhr

Hallo Drachenzauber,

wenn Du auf Arbeit mit schädlichen Stoffen Kontakt hast und Dir Dein Chef keine andere Stelle bspw. im Büro anbieten kann, muss er das Beschäftigungsverbot aussprechen. Hierbei handelt es sich um ein generelles Beschäftigungsverbot.
Soweit ich weiß, kann aber auch jeder Arzt (auch der Hausarzt) das Beschäftigungsverbot ausstellen. Der Arbeitgeber hat davon auch keinen Nachteil, weil er sich Dein Gehalt von staatlicher Stelle zurückholt.

Du bekommst während der Zeit des Beschäftigungsverbotes Dein komplettes Gehalt weitergezahlt, dies gilt auch bspw. für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Auch wenn eine Tarifllohnerhöhung ansteht, bekommst Du mehr Geld. Dir entsteht somit auch kein finanzieller Nachteil, wenn das Elterngeld berechnet wird.

Und vergiss das schlechte Gewissen, Dein Chef fragt Dich nachher auch nicht, warum Du ein behindertes Kind bekommen hast. Genieß einfach die Zeit mit dem Krümel.

LG, Zwergenmami

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Re: Berufsverbot - wer kennt sich aus?

Antwort von Hoffnungsschimmer86, 16. SSW am 15.09.2015, 11:37 Uhr

Huhu! Es ist genauso wie Zwergenmami es sagt. Wenn du noch Fragen hast, dann würde ich mich an deiner Stelle an die für deine Gemeinde zuständige Bezirksregierung wenden. Dort muss dein Chef die Schwangerschaft auch melden. Dazu ist er verpflichtet. Die können deinen Chef dann auch nochmal anrufen und ihm seine Rechte und Pflichten erklären. Zur Not kommen die auch vorbei. Vorrangig ist nun erstmal, dass es dem Baby gut geht.

Du bekommst weiterhin dein VOLLES Gehalt zum gewohnten Zeitpunkt ausgezahlt. Dein Chef bekommt das nachher alles über gewisse Umlagen zurückgezahlte. Firmen und Arbeitgeber sind für solche Fälle versichert, es entsteht ihm also kein Nachteil dadurch.

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Re: Berufsverbot - wer kennt sich aus?

Antwort von Drachenzauber, 16. SSW am 15.09.2015, 12:12 Uhr

Vielen Dank :)
Dann bin ich beruhigt und dann genieße ich jetzt mein 'zwangurlaub' und nutze die zeit zum lesen, häkeln und nähen, was ich seit einem jahr kaum bis garnicht mehr gemacht habe :)

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Re: Berufsverbot - wer kennt sich aus?

Antwort von Jule509 am 15.09.2015, 22:54 Uhr

Bin auch im BV, allerdings vom Arbeitgeber ausgestellt. Du bekommst das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate!
lg

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