Juni 2020 Mamis

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Geschrieben von Wunschkind89, 6. SSW am 28.10.2019, 14:16 Uhr

Arbeiten

MuSchuG besagt dazu folgendes: Arbeitszeit 8,5 Std. /Tag maximal, KEINE Überstunden erlaubt! 11 Std. Ruhepause zwischen zwei Schichten. Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr (auf eigenen Wunsch bis 22 Uhr) KEINE Sonn- und Feiertage! auch das ist aber auf eigenen Wunsch trotzdem erlaubt. Kein Heben und Tragen von Lasten größer 5 Kilo. Stehende Arbeiten (dazu zählt auch permanentes laufen wie im Service) nicht länger als 4 Stunden am Tag in Summe.

Alleine aus diesen Gründen entschließen sich sehr viele Arbeitgeber gerade in der Gastro für ein Beschäftigungsverbot. Kann entweder der Arzt oder der Arbeitgeber aussprechen.
Im Falle des Beschäftigungsverbots bekommst du als Mutterschutzgehalt das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Arbeitsmonate vor Beginn des Beschäftigungsverbots.

Außerdem kommt es darauf an, in welchem Bereich du in der Gastro arbeitest. Ich kenne von vielen die gerade in der Küche oder im Stewarding sind, dass die Arbeitgeber da gleich sagen, sie können den Schutz nicht gewährleisten und sprechen darum gleich ein Beschäftigungsverbot aus.

Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
LG Wunschi

 
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