von subidu am 28.10.2019, 13:24 Uhr |
Arbeiten
Vorsicht folgendes ist selbst angeeignetes halbwissen..
"Das Mutterschutzgesetz sieht pro Tag höchstens 8,5 Stunden Arbeitszeit für Schwangere vor. Zwischen zwei Tagen ist eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden Pflicht. Das gilt laut Arbeitszeitgesetz übrigens auch für andere Arbeitnehmer. Für die Einhaltung der Regelungen ist der Arbeitgeber verantwortlich."
" Innerhalb von zwei Wochen darf sie nicht mehr als 90 Stunden arbeiten."
Wird schwierig...
Zum Thema stehen : die Regelung bezieht sich auf STEHEN nicht auf laufen oder ähnliches.
Ich nehme ja an dass du in Bewegung bist?
Wenn du hinter der Bar stehst wäre ein hocker eventuell eine Lösung, aber da musst du mit dem AG eine Lösung finden, der ist schließlich dazu verpflichtet den Arbeitsplatz für dich sicher zu gestalten...
Stehen diese Arbeitszeiten in deinem Vertrag? Wenn ja bin ich mir nicht sicher ob nicht eine Art individuelles beschaftigungsverbot greifen wird dass deine Arbeitszeit eben beschränkt. In dem Fall würdest du dein normales Gehalt bekommen.
- Arbeiten - Missi 28.10.19, 13:02
- Re: Arbeiten - subidu 28.10.19, 13:24
- Re: Arbeiten - Missi 28.10.19, 13:59
- Re: Arbeiten - subidu 28.10.19, 14:27
- Re: Arbeiten - Missi 28.10.19, 13:59
- Re: Arbeiten - Wunschkind89, 6. SSW 28.10.19, 14:16
- Re: Arbeiten - Missi 28.10.19, 14:33
- Re: Arbeiten - Wunschkind89, 6. SSW 28.10.19, 16:03
- Re: Arbeiten - Missi 28.10.19, 14:33
- Re: Arbeiten - subidu 28.10.19, 13:24