Geschrieben von be.be, 22. SSW am 30.06.2016, 22:12 Uhr |
Antwort: Urlaubsanspruch während Mutterzeit
Kann leider nicht auf den Beitrag antworten, daher so - anhand meines Beispiels:
Voraussichtlich ET: 06.11.2016
6 Wochen Mutterschutz vorab: Vollen Urlaubsanspruch
8 Wochen Mutterschutz danach: Vollen Urlaubsanspruch
Anderes Beispiel:
Voraussichtlich ET 16.12.2016
6 Wochen Mutterschutz vorher: Vollen Urlaubsanspruch
8 Wochen Mutterschutz nachher: NUR! für die 2 Wochen danach - sprich 2016 - Urlaubsanspruch
...die Urlaubstage sollten optimalerweise davor genommen werden
...für die 6 Wochen Mutterschutz die in 2017 fallen muss dir gesetzlich dein AG keinen Urlaub (hinten an z.b. deine EZ drangehängt) geben, kann es aber machen
...sprich: du hast keinen Urlaubsanspruch für die 6 Wochen in 2017 (weder die vorne dranzuhängen noch hinten)
...dein AG kann - wenn er sehr AN freundlich ist - die dafür (6 Wochen in 2017) Urlaub gewähren
Hoffe deine Frage ist somit beantwortet!
Am besten fährt man, wenn man alles - was einem an "Resturlaub", Überstunden, Sonderurlaub etc - vor den 6 Wochen Mutterschutz nimmt.
- Antwort: Urlaubsanspruch während Mutterzeit - be.be, 22. SSW 30.06.16, 22:12
- Wichtige Ergänzung!!! - be.be, 22. SSW 30.06.16, 22:18
- Fragen? - be.be, 22. SSW 30.06.16, 22:27
- Re: Wichtige Ergänzung!!! - Sunny980 30.06.16, 22:51
- Re: Wichtige Ergänzung!!! - Ann-Kathrin87, 26. SSW 30.06.16, 22:57
- Re: Wichtige Ergänzung!!! - Ann-Kathrin87, 26. SSW 30.06.16, 23:15
- Re: Antwort: Urlaubsanspruch während Mutterzeit - Hubbeldubbel 30.06.16, 23:53
- Re: Antwort: Urlaubsanspruch während Mutterzeit - Hubbeldubbel 01.07.16, 0:19
- Hubbeldubbel - be.be, 22. SSW 01.07.16, 6:17
- Mutterschutzzeiten sind normale Beschäftigungszeiten - Sternenschnuppe 01.07.16, 10:03
- Link - Sternenschnuppe 01.07.16, 10:10
- Wichtige Ergänzung!!! - be.be, 22. SSW 30.06.16, 22:18