November 2016 Mamis

November 2016 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von be.be, 22. SSW am 30.06.2016, 22:12 Uhr

Antwort: Urlaubsanspruch während Mutterzeit

Kann leider nicht auf den Beitrag antworten, daher so - anhand meines Beispiels:

Voraussichtlich ET: 06.11.2016
6 Wochen Mutterschutz vorab: Vollen Urlaubsanspruch
8 Wochen Mutterschutz danach: Vollen Urlaubsanspruch

Anderes Beispiel:

Voraussichtlich ET 16.12.2016
6 Wochen Mutterschutz vorher: Vollen Urlaubsanspruch
8 Wochen Mutterschutz nachher: NUR! für die 2 Wochen danach - sprich 2016 - Urlaubsanspruch

...die Urlaubstage sollten optimalerweise davor genommen werden
...für die 6 Wochen Mutterschutz die in 2017 fallen muss dir gesetzlich dein AG keinen Urlaub (hinten an z.b. deine EZ drangehängt) geben, kann es aber machen
...sprich: du hast keinen Urlaubsanspruch für die 6 Wochen in 2017 (weder die vorne dranzuhängen noch hinten)
...dein AG kann - wenn er sehr AN freundlich ist - die dafür (6 Wochen in 2017) Urlaub gewähren

Hoffe deine Frage ist somit beantwortet!

Am besten fährt man, wenn man alles - was einem an "Resturlaub", Überstunden, Sonderurlaub etc - vor den 6 Wochen Mutterschutz nimmt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzen 10 Beiträge im Forum November 2016 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.