November 2016 Mamis

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Geschrieben von be.be, 22. SSW am 30.06.2016, 22:12 Uhr

Antwort: Urlaubsanspruch während Mutterzeit

Kann leider nicht auf den Beitrag antworten, daher so - anhand meines Beispiels:

Voraussichtlich ET: 06.11.2016
6 Wochen Mutterschutz vorab: Vollen Urlaubsanspruch
8 Wochen Mutterschutz danach: Vollen Urlaubsanspruch

Anderes Beispiel:

Voraussichtlich ET 16.12.2016
6 Wochen Mutterschutz vorher: Vollen Urlaubsanspruch
8 Wochen Mutterschutz nachher: NUR! für die 2 Wochen danach - sprich 2016 - Urlaubsanspruch

...die Urlaubstage sollten optimalerweise davor genommen werden
...für die 6 Wochen Mutterschutz die in 2017 fallen muss dir gesetzlich dein AG keinen Urlaub (hinten an z.b. deine EZ drangehängt) geben, kann es aber machen
...sprich: du hast keinen Urlaubsanspruch für die 6 Wochen in 2017 (weder die vorne dranzuhängen noch hinten)
...dein AG kann - wenn er sehr AN freundlich ist - die dafür (6 Wochen in 2017) Urlaub gewähren

Hoffe deine Frage ist somit beantwortet!

Am besten fährt man, wenn man alles - was einem an "Resturlaub", Überstunden, Sonderurlaub etc - vor den 6 Wochen Mutterschutz nimmt.

 
10 Antworten:

Wichtige Ergänzung!!!

Antwort von be.be, 22. SSW am 30.06.2016, 22:18 Uhr

Anderes Beispiel:

Vorraussichtlicher ET: 06.10.2016
6 Wochen Mutterschutz vorher: Vollen Urlaubsanspruch
8 Wochen Mutterschutz nachher: Vollen Urlaubsanspruch

Besonderheit: Der Monat Dezember wird dir, weil du 1 Tag Mutterschutz in diesem Monat hast (Wochentag egal / sprich ob SO oder MO) muss dir der Urlaub für den gesamten Dezember berechnet werden.

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Fragen?

Antwort von be.be, 22. SSW am 30.06.2016, 22:27 Uhr

Da ich 8 MA habe, ließ ich mich von unserer HR Abteilung da genauestens Briefen bzgl. des ganzen Themas.
Nachdem ich mittlerweile 4 Muttis im Team hab - plus 2 weitere in EZ hab ich da viel rumrechnen dürfen ... müssen

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Re: Wichtige Ergänzung!!!

Antwort von Sunny980 am 30.06.2016, 22:51 Uhr

Wow!

Also, wenn alles in einem Jahr ist, hat man den vollen Anspruch? Und wenn ich jetzt mal ganz blöd Frage, warum, kannst du mir das auch sagen? Ändert sich da gesetzlichen im nächsten Jahr was oder ist das immer so?

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Re: Wichtige Ergänzung!!!

Antwort von Ann-Kathrin87, 26. SSW am 30.06.2016, 22:57 Uhr

Hey
Ich verstehe deine Rechnung nicht ganz. Die Zeit des Mutterschutzes ist ein gesetzliches Beschäftigungsverbot, für diese Zeit muss der Urlaub gewährt werden und er verfällt auch nicht.
Bei der Elternzeit sieht es anders aus, hier zieht man für jeden Monat Elternzeit 1/12 ab.

Zufällig hatte ich dieses Thema gestern mit meiner Personalabteilung da ich mich gerade im BV befinde. Ich habe z.B. im nächsten Jahr 53 Tage Urlaub, resultierend aus dem BV und dem Mutterschutz.

Oder kannst du mich anderweitig aufklären?

Liebe Grüße

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Re: Wichtige Ergänzung!!!

Antwort von Ann-Kathrin87, 26. SSW am 30.06.2016, 23:15 Uhr

Hab dazu noch was im Netz gefunden, das Netz ist quasi voll damit aber alle Texte sagen das selbe aus.

http://www.babycenter.de/x20370/wie-wirken-sich-mutterschutz-und-elternzeit-auf-meinen-urlaub-aus

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Re: Antwort: Urlaubsanspruch während Mutterzeit

Antwort von Hubbeldubbel am 30.06.2016, 23:53 Uhr

Vorbehaltlich, dass ich Deine Ausführungen nicht falsch verstanden habe...

Sorry aber das ist absoluter rechtlicher Blödsinn! Behaupte ich jetzt mal nach 3 Jahren Ausbildung, zehn Jahren Berufserfahrung und aktuellem Studium, dass sich mit sämtlichen Gesetzen außer dem Strafgesetzbuch befasst.

Mir ist kein Gesetz bekannt, wo das alles stehen soll...

Urlaubsanspruch erwirbt man auch im Mutterschutz, nur nicht für volle Elternzeitmonate! Volle!

Deine Ausführungen, insbesondere zum Jahreswechsel, sind völlig konfus. Kann ich nicht nachvollziehen.

Das Beispiel mit dem ET 16.12. ist falsch.
Urlaubsanspruch erwirbt man in jedem Monat, indem auch nur ein einziger Tag Mutterschutz bestand. Also auch im Januar!

Natürlich wird da am Jahresende keine Grenze gezogen! Warum auch.

Resturlaub kann grundsätzlich in dem Kalenderjahr genommen werden, in dem die Elternzeit endet + Folgejahr!

Im Vergleich Deiner selbst gewählten Beispiele wird ja deutlich, dass einer Frau mit ungünstigem ET massive Nachteile entstehen würden.

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Re: Antwort: Urlaubsanspruch während Mutterzeit

Antwort von Hubbeldubbel am 01.07.2016, 0:19 Uhr

Liebe bebe,

vermutlich hat man Dich AG freundlich beraten, nicht rechtlich.

Du sollst kommunizieren, was dem AG am Besten in den Kram passt. Überstunden erst noch abbummeln, Urlaub vor den 6 Wochen Mutterschutz nehmen. Warum soll es das Beste sein, so zu verfahren? Gibt es gar keinen Grund für. Keiner muss den Urlaub vorher nehmen und der Anspruch erlischt auch nicht, ebenso Überstunden nicht!

Dein AG scheint Dich hier für seine Zwecke einzuspannen... Wenn ich Mitarbeiter wäre, wäre ich sauer.

Mal als Bsp. Ich habe noch einen Tag Resturlaub aus 2015. Dieser wäre eigentlich verfallen. Tut er aber nicht, wegen BV.

Mein Anspruch für 2016 beträgt 30 Tage. Mein Mutterschutz endet irgendwann im Nov. 2016. Ganz gleich an welchem Tag ob 01.11 oder 31.11 - ich habe Anspruch für Nov 16. Also 30 Tage durch 12 = 2,5 Tage Urlaub pro Monat × 11 Monate = 27,5 Tage Urlaub. Da aufgerundet wird habe ich für 2016 28 Tage Urlaub + 1 Tag Rest. Mir werden also 29 Tage übertragen bis in das Jahr, in dem die Elternzeit endet. Nehmen darf ich ihn aber auch noch im gesamten Folgejahr meiner Rückkehr.

Völlig bumm ist der Jahreswechsel. Man kann das Spiel auch mit Mutterschutzende im Februar durchquatschen. Gleiche Rechtsanwendung.

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Hubbeldubbel

Antwort von be.be, 22. SSW am 01.07.2016, 6:17 Uhr

Vorab:
SORRY an alle, wenn dem tatsächlich so ist, wie Hubbeldubbel schreibt!

Zu deiner Frage:
Nein, ich bin keine Jurisitin, aber meine HR Kontaktperson ist hat nen Doktor in Arbeitsrechts.

Möchte gerade weder dir noch ihr was unterstellen, aber sicher ist - ich bin gerade tierisch am Kochen, wenn sich dein Text bewahrheitet.... Am Kochen gegenüber ihrer Aussage & der generellen Handhabe in unserem Unternehmen.

PN kann ich dich leider nicht, würde ich aber gerne, wenn ok für dich. Da ich an der Stelle ein riesen Fass aufmachen würde, weil - alleine nur ich & natürlich immer mit den neuen gesetzlichen Änderungen - 6 Mamas im Laufe des letzten Jahrzehnts "begleitet" hab.

Bin gerade voll außer mir!

••• nochmals großes Sorry, wenn dem tatsächlich anders ist, als ich geschrieben •••

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Mutterschutzzeiten sind normale Beschäftigungszeiten

Antwort von Sternenschnuppe am 01.07.2016, 10:03 Uhr

Nur ohne zu Arbeiten.
Mit allen Rechten und Pflichten die zum Vertrag gehören.
Selbstverständlich erwirbt man da auch Urlaub entsprechend des Jahresanspruches.
Bei 24 Tagen wären es dann 4 Tage wenn der Mutterschutz im Februar endet.

Nur für Monate die komplett in Elternzeit sind wird er gekürzt.

Für die Zeit des Erziehungsurlaubes ruht der Vertrag lediglich, es ruhen also alle Rechte und Pflichten.

Es ist völlig irrelevant ob da ein Jahreswechsel dazwischen ist oder nicht.

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Link

Antwort von Sternenschnuppe am 01.07.2016, 10:10 Uhr

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html


Eindeutiger geht es nicht.

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