Geschrieben von Jessi86, 24. SSW am 01.01.2010, 19:08 Uhr |
Antrag auf Erstlingsausstattung???
Hallo ihr Lieben.
Erst einmal wünsche ich euch ein schönes neues & erfolgreiches Jahr! ;o)
Hoffe, dass mir hier Jemand weiterhelfen kann.
Mein Arbeitsvertrag wurde aufgrund meiner SS nicht verlängert und somit bin ich seit heute arbeitslos. Am Montag wollen mein Freund & ich zu unser ortsansäßigen ARGE gehen und aufstockend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragen.
Kennt sich hier Jemand mit dem Antrag auf Erstlingsausstattung, (ich habe eine Tochter die im Febr. 5 Jahre alt wird. Da kann man doch schlecht erwarten, dass ich alles aufbewahrt habe. Oder?) sowie für Umstandsmode aus? Gut ich weiß, dass das von Ort zu Ort unterschiedlich ist. Aber in etwa müssten doch die Regelsätze gleich sein oder!? Für was genau kann der Antrag gestellt werden? Bis wann muss ich ihn gestellt haben? Muss man Belege vorlegen? Erhält man die Unterstützung sofort oder erst ab einer gewissen SSW? Muss ich irgendwas grundlegendes beachten? Fragen über Fragen, aber ich bin über jede Antwort und Hilfe dankbar!!! :o)
Vielen, lieben Dank im Voraus & liebe Grüße
Jessi
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von Calaika, 26. SSW am 01.01.2010, 21:02 Uhr
Hallo,
ich habe damals bei meiner ersten Tochter auch so nen Antrag gestellt. Ich glaube es war bei pro familia. Ich musste so nen Antrag ausfüllen und die haben auch noch was gebraucht, aber das weiss ich nicht mehr was das war. Das hat nicht lange gedauert bis ich dann das geld bekommen habe. Ich musste nur die belege aufbewaren, was ich für das geld gekauft habe, falls die das mal überprüfen. Haben die bei mir allerdings nicht gemacht, aber sicher ist sicher. Ich musste nur als die kleine geboren wurde ne kopie vom geburtsschein dahin schicken. Frag doch einfach mal bei pro familia nach, die helfen dir bestimmt weiter.
LG
Carina
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von flo03, 26. SSW am 01.01.2010, 21:21 Uhr
Bei Harz4 weiss ich es. Denke bei der AA wird das nicht anders sein. Würde nachfragen. Du hast Anrecht auf Umstandsklamotten und auch auf Stillbhs und was man halt nach der Geburt so braucht. Erstlingskleidung und auch Kiwa kannste du beantragen. Und Bett mit Schrank und Kommode auch. Frag da einfach mal nach.
LG
claudia
Re: Antrag auf Erstlingsausstattung???
Antwort von Brinschen, 22. SSW am 04.01.2010, 20:06 Uhr
Bei uns ist es so das du den Antrag auf Erstlingsaustattung erst 34. oder 36.SSW beantragen kannst und bekommst dann das Geld ausgezahlt.Für Umstandsachen kannst du jetzt schon beantragen, das sind bei uns so um die 60€ ,Erstlingsausstattung irgendwas zwischen 120 -200€ genau weiß ich den Betrag nicht.
Wir haben jetzt noch zusätzlich Gelder bei der Mutter und Kind Stiftung beantragt, da wir nun auch nach 4,5 jahren nichts mehr von den Kindersachen haben und dort kannst du bis zu 550€ für Erstlingsausstattung und Umstandssachen bekommen.beantragen kann man das bei Caritas, Donum Vitae usw. mußt mal googeln und suchen wer das bei euch so wäre.
Mal eine Frage zu Silvesterböller!!
Versteckt....
Unter Hundert
Dies ist jetzt UNSER Jahr!!!
Gesundes neues Jahr
EUCH ALLEN EINEN GUTEN UND STRESSFREIEN RUTSCH INS NEUE JAHR...
Eisenwerte
Kommt jemand aus dem Ruhrgebiet und kennt das KH in Herdecke???
Wenn ich hier das Gewicht Eurer Zwerge lese.....