Geschrieben von Anna287, 41. SSW am 02.07.2023, 1:36 Uhr |
Anträge und Formulare
Mutterschaftsgeld kannst ab ca. 35 ssw mit der Bestätigung vom Frauenarzt/ Hebamme Zettel bei Krankenkasse und Arbeitgeber abgegeben.
Elternzeit muss 7 Wochen voher schriftlich beantragt werden. Bei Mutter reicht es in 1 Wochen nach Geburt auch, da man 8Wochen Mutterschutz hat.
Elternzeit bei Mann ist es wichtig das genaue Datum bei Elterngeld schriftlich vom Arbeitgeber bestätigt abzugeben. Bedeutet falls vor Geburt Datum unsicher mit voraussichtlich ET und nach der Geburt nochmal bestätigen lassen mit dem Datum.
Das musste mein Mann vor 2Jahren bei Elterngeld nachreichen, da Sie das 1 mit ab Geburt voraussichtlich ET nicht anerkannt haben.
Elterngeld kann man auch super davor ausfüllen und nach der Geburt wenn man die Geburtsurkunde hat nur noch Sachen ergänzen und abschicken.
- Anträge und Formulare - Sydney2000 02.07.23, 0:00
- Re: Anträge und Formulare - Anna287, 41. SSW 02.07.23, 1:36
- Re: Anträge und Formulare - Anke768, 40. SSW 02.07.23, 6:32
- Re: Anträge und Formulare - Anke768 02.07.23, 6:43
- Re: Anträge und Formulare - Lalilu., 38. SSW 02.07.23, 9:03