Januar 2017 Mamis

Januar 2017 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von xBekki, 30. SSW  am 28.11.2016, 11:19 Uhr

An alle nicht verheirateten Mamis ..

War gerade mit meinem Freund beim Jugendamt wegen der vaterschaftsanerkennung. Hat auch alles gut geklappt. Wollten auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen, aber jetzt bin ich mir doch irgendwie unsicher. Ist ja nicht mehr rückgängig zu machen. Und wie es bei ihm und mir weitergeht steht teilweise echt in den Sternen. wenn ich mir dann vorstelle, dass wir uns möglicherweise irgendwann trennen, muss ich trotzdem bei allem IMMER ihn noch fragen.
Hat jemand Erfahrung Bzw was hat Sicherheit gebracht in dem Punkt?

Liebe Grüße und eine schöne Woche euch

 
7 Antworten:

Re: An alle nicht verheirateten Mamis ..

Antwort von Theya, 34. SSW am 28.11.2016, 11:42 Uhr

Das Problem mit dem fragen hast auch wenn du verheiratet bist und es zur Trennung kommt. Ich habe seit geschlagenen 10 Jahren Probleme mit meinem Ex Mann. Er kümmert sich null um seine Kinder aber wehe er kann mir zwecks irgendwelcher Sachen die das gemeinsame sorgerecht betreffen ans Bein pissen. Ich musst schon oft wichtige Unterschriften per Gericht einklagen von ihm weil er meint Machtspielchen zu treiben.

Wenn du kein gutes Gefühl dabei hast deinem Freund seinen Teil des sorgerechts zu geben würde ich es lassen. Du kannst es ja immer noch machen wenn sich eure Beziehung festigt und ihr wisst wie es weiter geht mit euch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle nicht verheirateten Mamis ..

Antwort von Jackie-Ben, 35. SSW am 28.11.2016, 12:11 Uhr

Halloo xBekki,
Wir sind auch unverheiratet, vielleicht klingt das naiv, aber bei uns war das gar keine Frage. ICH finde, soll ein Mann Pflichten eingehen, sollen ihm auch rechte eingeräumt werden. Also wenn er im Falle einer Trennung Unterhalt zahlen soll, warum darf er dann keine Rechte haben? Diese Rechte können sich die Männer schließlich einklagen, kostet wieder nur Geld und Nerven.
Klar, wenn man im schlechten auseinander geht, bleibt es oft auch so. Da finde ich macht es keinen Unterschied ob er direkt Rechte hat, oder diese erst kostenpflichtig bei Gericht einklagt. Also weißt du was ich meine ?

Klar man stellt sich auf Wolke sieben immer alles so rosig vor, und wenn es um Geld oder das Kind geht, kann ich mir schon vorstellen das es im Falle einer Trennung ärger geben kann. Aber den Ärger hat man auch, wenn der Vater das sorgerecht oder 50 Prozent davon einklagen muss.
Liebe Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle nicht verheirateten Mamis ..

Antwort von kathi31, 36. SSW am 28.11.2016, 12:34 Uhr

Hallo Bekki,
Wir haben auch nächste Woche einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung. Bei uns ist es allerding unser zweites Kind und es stand von Anfang an fest, dass wir wieder das gemeinsame Sorgerecht wollen. Ich kann dich trotzdem verstehen... Mein Partner hat noch eine Tochter aus einer vorigen Beziehung, bei der er im NAchhinein das geteilte Sorgerecht eingeklagt hat. War für uns alle ziemlich belastend. Und er hat sich von Anfang an super um seine Große gekümmert. Ich finde auch, dass der Vater das gemeinsame Sorgerecht haben sollte. Er hat ja neben seinen Pflichten auch Rechte (auch, wenn es mit dem Kindesvater irgendwann vorbei sein sollte)...
Alles Gute für euch und deine Entscheidung!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle nicht verheirateten Mamis ..

Antwort von Peanut89, 36. SSW am 28.11.2016, 15:05 Uhr

Hallo,
Wir sind auch unverheiratet. Wir waren auch schon vor einigen Wochen beim Jugendamt und haben die Vaterschaftsanerkennung und das geteilte Sorgerecht in einem Rutsch gemacht. Ich finde es wichtig, auch für den werdenden Vater, dass er das Gefühl hat, auch mitbestimmen zu dürfen. Sollte es mit euch klappen, muss er immer erst dich fragen oder eine Unterschrift von dir einholen, wenn was mit dem Zwerg ist.
Bei uns war es gar keine Überlegung, ob wir das geteilte Sorgerecht haben..
Was sagt er denn zu deinen zweifeln?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle nicht verheirateten Mamis ..

Antwort von Wespe, 30. SSW am 28.11.2016, 17:01 Uhr

Hi du,

Ich kann deine Gedanken sehr gut nachvollziehen.

Aber:
Es heißt ja nicht nur Sorgerecht, sondern auch Sorgepflicht.
Egal, ob diese Unterschrift auf dieser Erklärung vorliegt oder nicht, der Vater hat immer die Möglichkeit seine Rechte und Pflichten einzustreiten.
Die Unterschrift macht halt vieles einfacher.
Mit dieser Unterschrift nimmst du den Papa in die Pflicht, sich über den finanziellen Aspekt der Vaterschaft hinaus um das Kind zu kümmern. Und gibst ihm gleichzeitig das Recht dazu.

Und sieh es mal so: Zu einem Kind gehört immer eine Mama und ein Papa. Beide wollen immer das Beste für ihr Kleines (ausgehend von einer normalen Beziehung). Würdest du deinem Kind den Vater vorenthalten wollen, "nur" weil ihr - was nicht zu hoffen ist - als Eltern ein Problem miteinander habt? Es würde eh nicht funktionieren, da der Papa seine Rechte immer einklagen kann.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle nicht verheirateten Mamis ..

Antwort von xBekki, 30. SSW am 28.11.2016, 21:16 Uhr

Angenommen mein Kind gerät in einen Unfall. Muss operiert werden. Ich bin nicht erreichbar. Dürfte der Vater dann trotzdem sagen, sie darf operiert werden, wenn er kein Sorgerecht hat?

Danke für eure ganzen antworten. Es ist einfach wahnsinnig schwierig ein Fazit daraus zu ziehen. Will nämlich auch nicht unfair sein, indem er gar keine Rechte an der kleinen bekommt. braucht einfach noch Zeit wahrscheinlich.
Küsschen an alle!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: An alle nicht verheirateten Mamis ..

Antwort von sterntaler82 am 29.11.2016, 6:56 Uhr

Grüße aus dem März Bus,.
Nein dürfte er dann nicht. Bei Lebensgefahr wird dein kind so oder sp behandelt, hat dein kind etwas was warten kann würde nix gemacht werden bis du erreichbar bist.
Lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum Januar 2017 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.