Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Berlin! am 02.07.2020, 11:23 Uhr

wenn sie sicher ist dass sie die Parkscheibe drinhatte ?

Sie darf sich immer wehren.
Die Bürgerin darf grundsätzlich gegen jedes staatliche Handeln vorgehen. Das stelle ich auch nicht in Abrede.

Es geht aber um die Erfolgsaussichten im konkreten Fall. Und zum Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Und wie gesagt: ehe ich ein Fass aufmache wegen 20 Euro, verbringe ich lieber Zeit mit meinen Kindern oder gehe Eis essen.

 
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