Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von ohno am 01.07.2020, 0:04 Uhr

Lohnt es sich gegen ein Knöllchen vorzugehen?

Kannst es weiter versuchen, bis der Bescheid erlassen ist. Wenn er erlassen ist, lohnt sich ein Einspruch wahrscheinlich nicht, denn die Verfahrensgebühr wäre wahrscheinlich höher. Bei uns zahlt man dann 35,- EUR.

Aber wenn Du noch keinen Bescheid hast, woher weißt Du dann den Betrag und die OWI? Steht das mit der Parkscheibe schon auf dem Knöllchen? Und ist es ausgeschlossen, dass Dir nicht ein anderer das hinterlassen hat, so von Scheibe zu Scheibe, und es Dich garnicht betrifft? Hatte ich auch schonmal. Da hat mir jemand sein Knöllchen einfach unter die Scheibenwischer geklemmt...

VG ohno

 
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