Geschrieben von Wunder44 am 25.06.2020, 15:43 Uhr |
Abgaben Teilzeitarbeit Arbeitgeber
Hallo weiß jemand ob ein arbeitgeber höhere abgaben zu zahlen hat wenn jemand zum beispiel nur 15 stunden arbeitet statt 20 stunden die woche? Danke
Re: Abgaben Teilzeitarbeit Arbeitgeber
Antwort von Brummelmama am 25.06.2020, 16:20 Uhr
Es geht ja bei den Sozialversicherungsabgaben um das Bruttoentgelt. Wenn du also mehr arbeitest und verdienst, sind die Abgaben auch andere. Es gibt im Netz Brutto Netto Rechner.
Re: Abgaben Teilzeitarbeit Arbeitgeber
Antwort von Wunder44 am 27.06.2020, 9:55 Uhr
Der Arbeitgeber meint früher war man erst ab 18Std krankenversichert...
Re: Abgaben Teilzeitarbeit Arbeitgeber
Antwort von Felica am 27.06.2020, 10:01 Uhr
Früher gab es auch kein Mindestlohn. Da man den aber heutzutage hat und der auch für einen 450 € Job gilt, werden es immer weniger Stunden welche möglich sind. Mit der staatlichen Empfehlung in der EZ 15-30 Std die Woche in TZ zu arbeiten ist ein Minijob durch Mindestlohn nicht mehr möglich. Mit 15 Std die Woche ist man über 450 €.
Vorteil, so erhöht sich auch die Rente. Das wäre mit wichtiger als die Frage Krankenversicherung.
Re: Abgaben Teilzeitarbeit Arbeitgeber
Antwort von Goldbear am 27.06.2020, 10:29 Uhr
Die Arbeitsgeberbelastung ist nur bei Minijobs höher und liegt bei ca. 31%, bei 15 Stunden liegst du auf jeden Fall über einem Minijob (Mindestlohn 9,35 €).
Ansonsten liegt die Arbeitgeberbelastung bei gut 21 % vom Bruttolohn. Krankenversicherungspflichtig bist du grundsätzlich.
LG
Goldbear
Mieterhöhung - Garten
Update Kollegin im Ausland
Eigentümer/ Nachbar Kifft
Elternzeit - wann Steuerklasse wechseln?
Wer bezahlt die Beerdigung?
Mutterschaftsgeld trotz Elternzeit
Mutterschaftsgeld wird abgelehnt wegen KK Schulden
Mutterschaftsgeld wird abgelehnt wegen KK Schulden
Kollegin sitzt immer noch im Ausland fest, kein Lohn mehr