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Geschrieben von Wunder44 am 25.06.2020, 15:43 Uhr

Abgaben Teilzeitarbeit Arbeitgeber

Hallo weiß jemand ob ein arbeitgeber höhere abgaben zu zahlen hat wenn jemand zum beispiel nur 15 stunden arbeitet statt 20 stunden die woche? Danke

 
4 Antworten:

Re: Abgaben Teilzeitarbeit Arbeitgeber

Antwort von Brummelmama am 25.06.2020, 16:20 Uhr

Es geht ja bei den Sozialversicherungsabgaben um das Bruttoentgelt. Wenn du also mehr arbeitest und verdienst, sind die Abgaben auch andere. Es gibt im Netz Brutto Netto Rechner.

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Re: Abgaben Teilzeitarbeit Arbeitgeber

Antwort von Wunder44 am 27.06.2020, 9:55 Uhr

Der Arbeitgeber meint früher war man erst ab 18Std krankenversichert...

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Re: Abgaben Teilzeitarbeit Arbeitgeber

Antwort von Felica am 27.06.2020, 10:01 Uhr

Früher gab es auch kein Mindestlohn. Da man den aber heutzutage hat und der auch für einen 450 € Job gilt, werden es immer weniger Stunden welche möglich sind. Mit der staatlichen Empfehlung in der EZ 15-30 Std die Woche in TZ zu arbeiten ist ein Minijob durch Mindestlohn nicht mehr möglich. Mit 15 Std die Woche ist man über 450 €.

Vorteil, so erhöht sich auch die Rente. Das wäre mit wichtiger als die Frage Krankenversicherung.

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Re: Abgaben Teilzeitarbeit Arbeitgeber

Antwort von Goldbear am 27.06.2020, 10:29 Uhr

Die Arbeitsgeberbelastung ist nur bei Minijobs höher und liegt bei ca. 31%, bei 15 Stunden liegst du auf jeden Fall über einem Minijob (Mindestlohn 9,35 €).
Ansonsten liegt die Arbeitgeberbelastung bei gut 21 % vom Bruttolohn. Krankenversicherungspflichtig bist du grundsätzlich.
LG
Goldbear

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