Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Berlin! am 07.12.2021, 14:56 Uhr

Versicherung reagiert nicht auf Kündigung

Du musst gar nichts tun. Du hast gekündigt, der Zugang der Kündigung ist nachweisbar (ich nehme an, es gibt Sendungsverfolgung/Einlieferungsbeleg?).
Eine Kündigung wird mit deren Zugang bei der Empfängerin wirksam.

Hast Du einen Dauerauftrag: beenden.
Gibt es eine Abbuchungserlaubnis: widerrufen.
Dennoch abgebuchte Beträge zurückbuchen lassen.

 
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