Geschrieben von desireekk am 03.05.2024, 7:13 Uhr |
Stimmt so nicht: §616 BGB
Hallo im Paragraph 616 BGB steht drin Dass er durchaus einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung hat. Insbesondere wenn diese Unerheblich gegenüber der üblichen Arbeitszeit ist. Und ein paar Tage ist unerheblich.
VG
D
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - Wasmussdasmuss 02.05.24, 11:38
- Re: Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - Pamo 02.05.24, 20:31
- Stimmt so nicht: §616 BGB - desireekk 03.05.24, 7:13
- Re: Stimmt so nicht: §616 BGB - Cpt_Elli 05.05.24, 9:12
- Stimmt so nicht: §616 BGB - desireekk 03.05.24, 7:13
- Re: Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - Piccadilly 06.05.24, 6:06
- Re: Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - Ellert 06.05.24, 8:50
- Re: Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - SarahV 06.05.24, 7:07
- Re: Anspruch auf unbezahlten Urlaub? - Pamo 02.05.24, 20:31
Die letzten 10 Beiträge
Die Kinder sind unsere Welt, unser größtes Gut.
Was bereitet euch finanzielle Sorgen?
Kapitalertragssteuer / wie werden Zinsen versteuert?
Kitagebühren Berechnung Bayern. Welches Gehalt?
Haus in Gemeinschaft- Übernahme Lösung
Erneut Schwanger in Elternzeit
An die ETF- und Aktiensparer
Schwägerin vernachlässigt ihre Kinder
MIDI Job, weiß das jemand?
Minijobregelung Schweiz
Was bereitet euch finanzielle Sorgen?
Kapitalertragssteuer / wie werden Zinsen versteuert?
Kitagebühren Berechnung Bayern. Welches Gehalt?
Haus in Gemeinschaft- Übernahme Lösung
Erneut Schwanger in Elternzeit
An die ETF- und Aktiensparer
Schwägerin vernachlässigt ihre Kinder
MIDI Job, weiß das jemand?
Minijobregelung Schweiz