Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von desireekk am 03.05.2024, 7:13 Uhr

Stimmt so nicht: §616 BGB

Hallo im Paragraph 616 BGB steht drin Dass er durchaus einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung hat. Insbesondere wenn diese Unerheblich gegenüber der üblichen Arbeitszeit ist. Und ein paar Tage ist unerheblich.

VG

D

 
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