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Geschrieben von Monsoon am 28.03.2024, 14:05 Uhr

Kitagebühren Berechnung Bayern. Welches Gehalt?

Hallo zusammen,

welches Gehalt wird für die Berechnung der Kitagebühren verwendet?
Mein Mann war die ganze Zeit Vollzeit arbeiten. Ich war die Schwangerschaft über im Beschäftigungsverbot und dann 2 Jahre in Elternzeit. Davor war ich auch Vollzeit arbeiten.
Nun werde ich nächsten Monat meine Arbeit wieder aufnehmen. Allerdings nur mit 20 Std pro Woche. Also die Hälfte weniger als vorher. Natürlich krieg ich auch dann viel weniger Geld.
Von welchem Jahr wird das Gehalt zur Berechnung heran?

Vielen Dank und liebe Grüße

 
11 Antworten:

Re: Kitagebühren Berechnung Bayern. Welches Gehalt?

Antwort von Ellert am 28.03.2024, 16:31 Uhr

Nich Bayern aber wir mussten hier aktuelle Bescheinigungen vorlegen, und immer melden wenn sich was im Monat ändert

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Re: Kitagebühren Berechnung Bayern. Welches Gehalt?

Antwort von Monsoon am 28.03.2024, 16:33 Uhr

Danke für deine Antwort.
Das ist ja interessant. Ich habe nämlich gestern einen Bescheid bekommen wo irgendwas berechnet wurde. Vorlegen musste ich nirgendwo etwas. Wir haben uns bei der Kita angemeldet und die haben alles in die Wege geleitet...seltsam

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Re

Antwort von Ellert am 28.03.2024, 18:42 Uhr

wie berechnen die das denn wenn Du nichts vorlegen musst

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Re: Kitagebühren Berechnung Bayern. Welches Gehalt?

Antwort von JoMiNa am 28.03.2024, 22:56 Uhr

Da würde ich nochmal nachfragen, oder in der Gebührenordnung eurer Gemeinde nachlesen.

Nicht, dass ihr automatisch in die höchste Stufe einsortiert wurdet, weil ihr keine Unterlagen eingereicht habt.

Oder vielleicht sind bei euch die Gebühren unabhängig vom Einkommen (ist bei uns in der Gemeinde so).

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Re: Kitagebühren Berechnung Bayern. Welches Gehalt?

Antwort von Cpt_Elli am 29.03.2024, 9:04 Uhr

Da musst du in die Gebührenordnung deiner Kommune schauen. Das ist in BY ganz unterschiedlich geregelt. Bei uns zahlt jeder einkommensunabhängig gleich, in München kann man eine einkommensunabhängige Ermäßigung beantragen etc.

Übergreifend gibt es das bayerische Krippengeld (max. 100 Euro/Monat) bis zu einer Einkommensgrenze von 60.000 Euro p. a. (+ 5.000 pro weiteres Kind). Wird beantragt über das ZBFS, da findest du auch weitere Infos zum Antrag und Berechnungsgrundlage: https://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/zbfs_intranet/produktgruppe_i/krippengeld_infoblatt_aktuell.pdf

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Re: Re

Antwort von Monsoon am 29.03.2024, 9:31 Uhr

Haben das jetzt einfach mit dem Höchstsatz mit 80.000€ Jahreseinkommen berechnet
Mit der Begründung das ich ja nichts eingereicht habe. Ich wusste nicht mal das ich was hätte einreichen müssen.
Außerdem kam der Bescheid jetzt erst. Kind ist aber seid letztes Jahr November in der Kita.
Habe mit anderen in der Gruppe gesprochen. Bei denen kamen gleich Mahnungen. Eine Rechnung hatten die aber nie erhalten.
Naja, Ämter halt....

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Liegt auch am Träger

Antwort von Ellert am 29.03.2024, 13:47 Uhr

Meine Großen waren im kirchlichen Kindergarten und da kostete jedes Kind gleich da gleiche Leistungen
als wir dann umzogen der kirchliche Träger hatte das ebenso
später dann ging es nach Einkommen (Träger Gemeinde) , legte die Gemeinde fest und man musste mit der Anmeldung eine Art Selbstauskunft ausfüllen und auf Anfrage Nachweise abgeben. Klausel auch sich bei Änderungen selbst zu melden

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Re: Re

Antwort von JoMiNa am 29.03.2024, 21:42 Uhr

Oh Mann, dann habt ihr ja noch Glück, dass ihr den Bescheid bekommen habt, oder wie…?

Vielleicht hätte euch die Kita aber auch das Formular geben müssen, oder euch zumindest den Prozess erklären?

Ich würde das mit dem Amt direkt klären. Falls du da niemanden erreichst, unbedingt schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen!

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Re: Kitagebühren Berechnung Bayern. Welches Gehalt?

Antwort von Tini_79 am 30.03.2024, 17:21 Uhr

Häufig ist das bei nicht- selbstständiger Arbeit das Brutto abzgl. einer Pauschale (hier 35%). Manchmal auch das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres (in Berlin war es so.)

Das kann aber ja nach zuständiger Kommune völlig verschieden sein - lass dir die Kitasatzung geben oder schau online, oft ist die verfügbar.

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Re: Liegt auch am Träger

Antwort von Okypete am 31.03.2024, 15:05 Uhr

gleiche Leistung gleiches Geld. Alles andere finde ich ja sehr unfair.

Bei Edeka zahlt doch auch jeder das gleiche für die geliche Ware.

Die mit Höheren Einkommen sponsern doch über Steuern den Kindergarten. Normalen Leuten so in die Tasche zu greifen ist schon sehr komisch.

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ist vielerorts üblich

Antwort von Ellert am 31.03.2024, 17:38 Uhr

auch beim Hort war das bei uns so.
Wenigverdiener finden das gut
wenn man dann aber mit eigentlich normalem Einkommen das Dreifache zahlt ... ich fand es auch nicht gut. Nutzt aber nicht, ist halt so

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