Geschrieben von HeyDu! am 19.02.2020, 19:12 Uhr |
Sooo, jetzt:-)
Präziser §15 Abs. 2 S. 3 BEEG
Am 3. Geburtstag ist Dein erster Arbeitstag.
Gekürzt kann der Urlaub um 1/12 werden, für jeden vollen Monat in Elternzeit. Kann heißt, muss nicht. Der AG muss tätig werden. Kein Automatismus.
§17 Abs. 1 BEEG
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
§17 Abs.2 BEEG ist auch interessant. Lies mal. :-)
- Mutterschutz nach Geburt, Elternzeit und Urlaubskürzung - almasonne 19.02.20, 15:22
- Re: Mutterschutz nach Geburt, Elternzeit und Urlaubskürzung - HeyDu! 19.02.20, 18:51
- Sooo, jetzt:-) - HeyDu! 19.02.20, 19:12
- Re: Mutterschutz nach Geburt, Elternzeit und Urlaubskürzung - Ani123 19.02.20, 23:15
- Falsch... - HeyDu! 20.02.20, 2:13
- Re: Falsch... - HeyDu! 20.02.20, 2:35
- Falsch... - HeyDu! 20.02.20, 2:13
- Re: Mutterschutz nach Geburt, Elternzeit und Urlaubskürzung - HeyDu! 19.02.20, 18:51
Kündigung, Arbeitslos melden ?
Riester Rente
Freistellung ohne Begründung
Kündigungsfrist
Urlaub, Anspruch auf Ferienzeit?
Und es kam anders als gedacht...
Privatversicherung Chefarztbehandung Erstattung?
Berechnung Elterngeld bei nur 3 monatigem Einkommen
Elterngeld wie berechnet