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Geschrieben von Ani123 am 19.02.2020, 23:15 Uhr

Mutterschutz nach Geburt, Elternzeit und Urlaubskürzung

Die EZ beginnt mit der Geburt des Kindes und endet somit am Tag vor dem 3.Geburtstag.
Der 1.Arbeitstag nach der EZ ist der 3.Geburtstag des Kindes.

Die EZ läuft paralell zum Mutterschutz, allerdings wird Mutterschutz höher gesetzt. Quasi wie als wenn du arbeiten würdest, was du nicht kannst; es folgt kompletter Urlaubsanspruch für die Zeit.

Für jeden Monat, den du nicht komplett in EZ und mind. 1 Tag gearbeitet hast, hast du vollen Urlaubsanspruch für den Monat. Bsp. hat mein Schwager vom 28.12.-27.1. EZ genommen. Es folgte Wochenende und ein Feiertag. Am 31.01. konnte er arbeiten, folglich voller Urlaubsanspruch für den Monat.

Wg. Urlaubsanspruch während der EZ, volle Monate. Da muss der AG tätig werden und dir den untersagen. Das sollte er schriftlich machen, damit später nicht Aussage gegen Aussage ist. Das Schreiben ist rechtlich erlaubt und muss für jedes Kind neu ausgestellt werden, auch wenn sich EZ überschneiden sollten bzw. unterbrochen werden. Bsp. wurde das fürs 2.Kind meines Cousins nicht gemacht, so dass die KM für die 3 Jahre EZ vollen Urlaubsanspruch hat.

 
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