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Geschrieben von cossi72 am 05.02.2024, 19:54 Uhr

Mieter zieht nach Eigenbedarfskündigung nicht aus

Hallo,
kennt sich hier jemand mit o. g. Thema aus?
Wir haben Mitte 2023 eine ETW gekauft. Bereits im Exposee war vermerkt, dass nicht nur Kapitalanlage, sondern auch Eigennutzung möglich wäre. Sonst hätten wir die Wohnung nicht gekauft. Bei Besichtigung der Wohnung erzählte uns die Maklerin und der Verkäufer, dass der Mieter auch ausziehen würde (Mietverhältnis besteht seit 2 Jahren), da er selbst ca. 10 km entfernt eine Wohnung besitzt, die er vermietet hat. Zu dem Zeitpunkt war Eigenbedarf in allernächster Zeit noch nicht wirklich absehbar. Dies haben wir dem Mieter mitgeteilt: momentan nicht, bestimmt aber in Zukunft. Haben 3 erwachsene Kinder, mind. 2 davon wollen hier in der Nähe bleiben. Die ganze Situation hat sich dann im September in soweit geändert, so dass wir dem Mieter Mitte November zum 31.03.2024 gekündigt haben, weil unser ältester Sohn die Wohnung benötigt . Bis heute hat er weder seinen Mietern gekündigt noch sich um eine andere Wohnung bemüht. Er sagt nur die ganze Zeit, dass er es wohl nicht bis 31.3. schafft. Wohnungen gibt es hier bei uns schon, auch kleine für einen Single (um die 50 Jahre alt), aber wahrscheinlich nicht so günstig wie unsere.
Da wir etwas umbauen/renovieren müssen, stehen schon einige Termine mit Handwerkern und Liefertermine im April fest.
Wie sollen wir hier weiter vorgehen? Der Weiternutzung der Wohnung widersprechen, und dann? So wie ich das sehe, haben wir zumindest keine kurzfristige Handhabe, oder können irgendwie sicherstellen, dass er tatsächlich zum 31.3. auszieht, oder?

VG Ingrid

 
9 Antworten:

Re: Mieter zieht nach Eigenbedarfskündigung nicht aus

Antwort von Ellert am 05.02.2024, 20:32 Uhr

Ich weiss nicht ob ich so eine wichtige Sache nicht mit einem Anwalt besprechen würde...

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Re: Mieter zieht nach Eigenbedarfskündigung nicht aus

Antwort von cossi72 am 05.02.2024, 20:57 Uhr

Es könnte ja theoretisch sein, es hat hier jemand schon Erfahrungen gemacht…

Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Anwalt? Jetzt schon? Der Mieter hat ja eigentlich noch ein paar Wochen Zeit. Ich möchte aber auch nix übersehen.

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Re: Mieter zieht nach Eigenbedarfskündigung nicht aus

Antwort von Cpt_Elli am 06.02.2024, 9:33 Uhr

Wichtiger wäre gewesen, für die Formulierung des Kündigungsschreibens einen Anwalt zu konsultieren. Die Kündigung muss formal absolut korrekt sein. Es reicht z. B. nicht mitzuteilen, dass Sohn x gerne einziehen möchte Es muss auch drinstehen, wieso er die Wohnung benötigt und bei den Gründen gibt es wiederum einige Fallstricke.

Wir haben selbst eine Eigentums-Wohnung gekauft. Unser Notar hat uns damals geraten, uns bei der Eigenbedarfs-Kündigung unbedingt anwaltliche Unterstützung zu holen. Gerade in begehrten Ballungsraum-Lagen missbrauchen Investoren ja gerne diese Kündigungen, Mieter kennen sich mittlerweile gut aus und Gerichte schauen genau, ob die Kündigung berechtigt ist (aus meiner Sicht zurecht!). Bei uns sind die Mieter dann ohnehin freiwillig ausgezogen, aber das Schreiben hatten wir schon aufgesetzt, daher kenne ich mich etwas aus.

Mein Rat: Weiterhin versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Vielleicht könnt ihr etwas anbieten (Fristverlängerung, Küche oder Mobiliar abkaufen...). Parallel Anwalt suchen und zum weiteren Vorgehen beraten lassen.

Auf die Aussagen im Exposé wirst du dich übrigens nicht berufen können. Damit war wahrscheinlich gemeint, dass es bereits eine Eigentums-, keine Mietwohnung ist und keine Sperrfristen gelten. Aber ob eine Eigenbedarfskündigung Erfolg hat, das kann ja kein Makler oder Voreigentümer garantieren.

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Re: Mieter zieht nach Eigenbedarfskündigung nicht aus

Antwort von Caot am 06.02.2024, 15:01 Uhr

Du solltest einen Anwalt konsultieren. Einfach auch um nichts falsch zu machen.

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Re: Mieter zieht nach Eigenbedarfskündigung nicht aus

Antwort von roza_soza am 06.02.2024, 21:03 Uhr

Ich würde mich auch unbedingt anwaltlich beraten lassen. Und dem Anwalt auch das Kündigungsschreiben zeigen, dass ihr geschrieben habt. Das muss ja bestimmte Punkte beinhalten.
Die Frage ist halt auch, wie sich die Situation eures Sohnes innerhalb weniger Monate so drastisch ändern konnte, dass ihr tatsächlich wegen Eigenbedarf kündigen könnt. Uns wurde mal gesagt dass man theoretisch für deine nächsten fünf Jahre planen können muss (aber unser Fall war auch anders). Deshalb, ab zum Anwalt. Oder in einen Vermieterverein eintreten.

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Re: Mieter zieht nach Eigenbedarfskündigung nicht aus

Antwort von ak am 07.02.2024, 14:23 Uhr

Wir standen damals auch vor dieser Situation... wir wurden gekündigt... haben aber noch gebaut... der Bau wurde auch nicht rechtzeitig fertig.

Damals hat uns der Anwalt beruhigt ( sah mich ja schon mit Kleinkind unter der Brücke schlafen ) und hat mir gesagt, dass die uns nicht raus bekommen, solange unser Haus noch nicht fertig ist.

Ich weiß... für den Käufer echt eine unschöne Situation... aber für uns war diese Aussage mehr als beruhigend und Gold wert.

Ist jetzt aber auch schon 22 Jahre her... kann sich mittlerweile alles geändert haben.

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Re: Mieter zieht nach Eigenbedarfskündigung nicht aus

Antwort von Okypete am 11.02.2024, 10:43 Uhr

Anwalt Anwalt Anwalt

wie kan man so blauäugig sein,

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Re: Mieter zieht nach Eigenbedarfskündigung nicht aus

Antwort von MenschPapa am 29.03.2024, 15:30 Uhr

Und Sie haben nicht geplant, dass Ihr Sohn nur für 6 Monate in dieser Wohnung leben wird und Sie die Wohnung anschließend für das doppelte an einen neuen Mieter vermieten möchten? Das ist nämlich eine sehr gängige Praxis bei ETW-Besitzern. Außerdem schreiben Sie ja selbst, dass Ihr Mieter sehr günstig wohnt. Warum sucht sich Ihr Sohn nicht selbst eine Wohnung? Sie schreiben doch, dass es angeblich etwas in der Nähe gibt - vielleicht nicht so günstig, aber es gibt was. Meine Sympathie für Eigenbedarfs-Kündiger hält sich stark in Grenzen. Aber am besten ist noch der Spruch, dass er nicht gleich raus muss, aber vielleicht in Zukunft. Sie haben die Wohnung im Sommer gekauft und schon im November erhält er die Kündigung. Ernsthaft? Klar ist das die Zukunft, aber es ist extrem kurzfristig. Sie hätten ihm ruhig 6 Monate Frist lassen können. Scheint ja kein Problem-Mieter zu sein.

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Re: Mieter zieht nach Eigenbedarfskündigung nicht aus

Antwort von cossi72 am 29.03.2024, 20:14 Uhr

Wir hätten diese Wohnung nicht gekauft, wenn nicht ausdrücklich kommuniziert worden wäre, auch schriftlich, dass der Mieter jederzeit ausziehen kann, da er selbst ein paar Kilometer entfernt eine fast neue ETW besitzt. Da wir bereits erwachsene Kinder haben, die aber aus beruflichen Gründen noch zuhause sind bisher, war klar, dass der Bedarf eben die nächsten 1-2 Jahre kommen wird, da zumindest die beiden Ältesten hier verwurzelt sind und Jobs hier haben und auch hier bleiben wollen. Warum nicht in einer Wohnung, die uns und dann irgendwann vielleicht mal ihnen gehört? Ist hier auf dem Dorf durchaus noch üblich. Und nein, es ist tatsächlich nicht geplant, die Wohnung nach kurzer Zeit teurer weiterzuvermieten. Dass sich die Lebensumstände von einer Minute zur anderen ändern, konnte -wie es meistens so ist - niemand vorhersehen. Und es tut mir leid, da ist mir mein Kind leider näher als ein anderer Mieter, der hier einfach nicht in die Pötte kommen will. Wie dem auch sei, er hat nun eine andere Wohnung hier gefunden und wir werden ihm jetzt auch am Wochenende mit beim Umzug helfen. Scheinbar sind wir an die ganze Sache zu blauäugig rangegangen, wird uns eine Lehre für die Zukunft sein.

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