Geschrieben von Berlin! am 25.05.2022, 9:53 Uhr |
Ersatztätigkeiten an der Arbeit
Du musst keine Aufgaben übernehmen, die dich oder das Ungeborene gefährden.
Zuständig ist dann die Aufsichtsbehörde, zB die Gewerbeaufsicht oder wer eben für eure Einrichtung zuständig ist.
Deine AG darf dir aber durchaus einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, auch, wenn du dann andere Aufgaben erledigen musst.
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- Ersatztätigkeiten an der Arbeit - Emmy1610 24.05.22, 21:16
- Re: Ersatztätigkeiten an der Arbeit - Berlin! 25.05.22, 9:53
- Re: Ersatztätigkeiten an der Arbeit - Johanna3 29.05.22, 16:28
- Re: Ersatztätigkeiten an der Arbeit - mellomania 30.05.22, 19:48
- Re: Ersatztätigkeiten an der Arbeit - Johanna3 30.05.22, 21:23
- Re: Ersatztätigkeiten an der Arbeit - mellomania 30.05.22, 19:48
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