Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Berlin! am 25.05.2022, 9:53 Uhr

Ersatztätigkeiten an der Arbeit

Du musst keine Aufgaben übernehmen, die dich oder das Ungeborene gefährden.
Zuständig ist dann die Aufsichtsbehörde, zB die Gewerbeaufsicht oder wer eben für eure Einrichtung zuständig ist.
Deine AG darf dir aber durchaus einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, auch, wenn du dann andere Aufgaben erledigen musst.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.