Geschrieben von Silvia3 am 29.12.2021, 11:16 Uhr |
Erbrecht/Erbfolge
Gibt es einen Grund, den Sohn jetzt schon zum Miteigentümer zu machen? Er ist ja wahrscheinlich noch nicht sehr alt. Du weißt nicht, wie er sich entwickelt, wie sich dein Verhältnis zu ihm entwickelt, wenn eine Schwiegertochter die Bühne betritt. Ich würde mein Vermögen erst einmal für mich behalten, erben wird er ja auf jeden Fall. Die Freibeträge für Kinder sind relativ hoch, wenn dein Gesamtvermögen 400.000 € nicht wesentlich übersteigt, gibt es keinen Grund jetzt schon zu handeln.
Silvia
- Erbrecht/Erbfolge - Birgit22 28.12.21, 16:49
- Re: Erbrecht/Erbfolge - KKM 28.12.21, 19:55
- Re: Erbrecht/Erbfolge - dhana 28.12.21, 19:58
- Re: Erbrecht/Erbfolge - Silvia3 29.12.21, 11:16
- Re: Erbrecht/Erbfolge - Liam7403 04.01.22, 17:12
- Ab zu einer Anwältin - Berlin! 29.12.21, 11:37
- Re: Erbrecht/Erbfolge - ohno 29.12.21, 11:53
- Re: Erbrecht/Erbfolge - Lotusblume84 29.12.21, 13:49
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