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Geschrieben von Birgit22 am 28.12.2021, 16:49 Uhr

Erbrecht/Erbfolge

Ich habe eine Eigentumswohnung. In den nächsten 2-3 Jahren soll mein Sohn ins Grundbuch eingetragen werden.
Nun fiel mir plötzlich ein...... was passiert eigentlich, sollte meinem Sohn etwas zustoßen ? Die Wohnung habe ich alleine gekauft, vom Vater bin ich schon sehr lange getrennt, und es besteht kein Kontakt. Was ihn ja aber nicht vom Erbe ausschließt .
In einem ganz ganz blöden Fall, der hoffentlich nie eintritt, müsste ich mir mit dem Vater das Erbe teilen. Sprich.... meine Wohnung. Und wie schaut es aus mit den beiden Halbschwester...... den Töchtern vom Vater ? Tauchen die in der Erbfolge irgendwo auf ?

Egal wie..... aber mein Sohn müsste wohl, solange er nicht verheiratet ist, und keine Kinder hat, ein Testament machen, um auszuschließen, dass der Vater, oder jemand anderer aus der Familie des Vaters erbt ?

 
7 Antworten:

Re: Erbrecht/Erbfolge

Antwort von KKM am 28.12.2021, 19:55 Uhr

Man kann ausschließen, dass der Vater vom Sohn erbt.
Nennt sich Nacherberegelung.

Ihr müsst vermutlich einen Notar einschalten, damit das sauber wird.

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Re: Erbrecht/Erbfolge

Antwort von dhana am 28.12.2021, 19:58 Uhr

Hallo,

die Eintragung ins Grundbuch müsst ihr soweit ich weiß eh bei einem Notar machen - genau das sind dann die Fragen, die man mit dem Notar klärt. Es ist also durchaus möglich das so zu schreiben, das die Wohnung an dich zurückfällt, wenn deinem Sohn etwas passieren sollte.
Haben meine Eltern bei mir auch gemacht, als sie mit einen Teil des Elternhauses geschenkt haben. Mein Mann hat wenn ich sterben sollte da keinen Zugriff darauf, sondern es würde direkt an meine (leiblichen) Kinder gehen - oder an meine Eltern zurückfallen. Meine Eltern wollten damals damit verhindern, das wenn mir etwas passieren sollte, mein Mann mit einer neuen Lebensgefährtin das Haus übernehmen würde. Sprich das Haus gehört heute mir (meinen Mann hat allerdings Anspruch auf den Zugewinn durch den Umbau) und kann nur an meine leiblichen Kinder vererbt werden.

Gruß Dhana

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Re: Erbrecht/Erbfolge

Antwort von Silvia3 am 29.12.2021, 11:16 Uhr

Gibt es einen Grund, den Sohn jetzt schon zum Miteigentümer zu machen? Er ist ja wahrscheinlich noch nicht sehr alt. Du weißt nicht, wie er sich entwickelt, wie sich dein Verhältnis zu ihm entwickelt, wenn eine Schwiegertochter die Bühne betritt. Ich würde mein Vermögen erst einmal für mich behalten, erben wird er ja auf jeden Fall. Die Freibeträge für Kinder sind relativ hoch, wenn dein Gesamtvermögen 400.000 € nicht wesentlich übersteigt, gibt es keinen Grund jetzt schon zu handeln.

Silvia

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Ab zu einer Anwältin

Antwort von Berlin! am 29.12.2021, 11:37 Uhr

Nicht böse sein, aber es ist mir komplett unverständlich, wie mean bei einer derart wichtigen Sache in einem Laienforum fragt. es hängt enorm viel an dieser Entscheidung.
Du kennst Dich gar nicht aus, was ja nicht schlimm ist.

Suche Dir eine Anwältin, die auch Notarin ist, im besten Fall Fachanwältin für Erbrecht und Notarin. Lass Dich beraten und alle Eventualitäten durchsprechen. Ja, das kostet geld, erspart Dir aber unter Umständen viel mehr.

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Re: Erbrecht/Erbfolge

Antwort von ohno am 29.12.2021, 11:53 Uhr

Du machst es komplizierter als es ist. Warum muss er neuer Eigentümer oder Miteigentümer werden, wenn er eh erben wird? Ich würde eher ein notarielles Testament machen und ihn heute schon zum Alleinerben einsetzen oder ihm das Wohnungseigentum als Vermächtnis vermachen. Solltest Du ihm die Wohnung wie geplant überschreiben, kann er sie auch mit Grundschulden belasten. Das muss Dir ebenfalls klar sein. Also dass Du dann, sollte er vor Dir sterben, Schulden erbst. Ebenso der Vater. Solltest der seinen Erbanteil ausschlagen, hast Du die bucklige Verwandtschaft am Hals. Alternativ müsste der Sohn den Vater in einem eigenen Testament als Erben ausschließen. Und das alles wg einer vorzeitigen Übertragung, die eventuell absolut sinnfrei ist.

Lass Dich durch einen Notar beraten. Wobei es da auch Qualitätsunterschiede gibt, wie ich hier gelernt habe.

VG ohno

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Re: Erbrecht/Erbfolge

Antwort von Lotusblume84 am 29.12.2021, 13:49 Uhr

Vorabschenkungen können durchaus Sinn machen, zb wenn soviel erbmasse da ist und der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer nicht ausreicht. Den Freibetrag hat man alle zehn Jahre. Aber wie schon mehrfach gesagt, ab zum Notar.

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Re: Erbrecht/Erbfolge

Antwort von Liam7403 am 04.01.2022, 17:12 Uhr

Sehe ich genauso.

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