Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Summer80 am 06.12.2021, 19:07 Uhr

Elternzeit ohne Elterngeld

Es ist ganz einfach:

Elterngeld in voller Höhe deines Anspruchs gibt es für ein Jahr oder in Höhe von 50% deines Anspruchs für zwei Jahre.

Du hast insgesamt Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit, darfst innerhalb dieser Elternzeit aber in Teilzeit bei deinem Arbeitgeber oder wo anders (Zustimmung des AG notwendig) arbeiten. Solange du Elterngeld beziehst wird dieser Lohn gegengerechnet. Wenn du in dem Zeitraum kein EG beziehst, erhältst du einfach den abgemachten Lohn.

Welchen Vorteil bringt es, mind. 2 Jahre EZ zu nehmen, auch wenn man nach einem Jahr wieder in TZ arbeiten will:

- dein Vollzeitvertrag ruht so lange und du hast ihn sicher in der Hinterhand

- du bist erstmal noch nicht kündbar und somit zuverlässig krankenversichert (deine TZ-Stelle kann schon gekündigt werden, dann hast du aber den ruhenden VZ-Vertrag noch)

- du kannst ohne Zustimmung des AG noch das dritte Jahr dranhängen (Frist zur Anmeldung muss jedoch gewahrt werden) Wenn du nur ein Jahr nimmst, kann er dir eine Verlängerung untersagen.

- Du kannst in Ruhe testen, ob das mit der TZ so funktioniert. Auch finanziell. Du hast ja noch ein Backup. Wenn du nämlich deinen VZ-Vertrag nach der EZ in einen TZ-Vertrag umwandelst, hast du keinen Anspruch mehr danach wieder "zurück" in VZ zu wechseln.

 
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