Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Kataluna27389 am 30.01.2024, 14:18 Uhr

Anzweiflung AU Arbeitgeber

Tatsächlich wäre es so. Kann er aber wohl nicht (sagte er mir), da kein Grund vorliegen würde. Ich fragte nach einer betrieblichen Kündigung, das geht gar nicht, weil der Betrieb riesig ist und dies nicht umsetzbar wäre. Rein rechtlich gesehen, steht mir meine alte Stelle wieder zu. Vielleicht nicht genau diese an diesem Ort, jedoch unterm den damals abgeschlossenen Vertragsregeln.

 
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