Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von lilly1211 am 13.02.2023, 10:29 Uhr

Angaben bei Rechtschutzversicherung

Ja, das musst du so angeben und wird so bewertet.

Da hast du dich einfach doof angestellt, sorry.

Hast du keinen Betreuer der dir sowas sagt? Wenn der Unfall unverschuldet war dann meldet man das keinesfalls seiner Rechtsschutz, sondern nimmt sich einen Anwalt den dann die generische Kfz Haftplicht zahlen muss. So bleibt der Rechtsschutzvertrag unangetastet. Das kann im weiteren Verlauf sehr wichtig sein.

Warum genau hast du denn den Anwalt über die Versicherung genommen und nicht einfach so beauftragt? Das geht mir absolut nicht in den Kopf.

 
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