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Geschrieben von Schnegge89 am 02.04.2020, 14:49 Uhr

Bezahlte Freistelltung

ja, im öffentlichen Dienst wurde eine ähnliche Regelung getroffen. Kurzarbeit und der Arbeitgeber stockt bis 95% vom Netto auf. Ist eine super Sache.

 
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