Bitte noch ein Baby

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von @ni  am 25.08.2019, 15:16 Uhr

@ani frage

An der Größe der Wohnung scheitert es nie, denn ein Kind hat beispielsweise kein Anrecht auf ein eigenes Zimmer. Ich habe Familien betreut, die wohnten mit 7 Kindern und 2 Erwachsenen auf knapp über 60 qm. Zumal ein größerer Wohnraum (je nach Region) auch nicht einfach zu beschaffen und zu bezahlen ist, sodass es häufig gar nicht in der Handhabe der Betroffenen liegt, ob sie eine größere Wohnung bekommen. Damit ein Kind zurück in die Familie darf, müssen Bedingungen vorhanden sein, die die Eltern auch erfüllen können. Deswegen würde ich, aus meiner Erfahrung sagen, dass man es nicht von dem Wohnraum abhängig machen kann, ob Kinder in der Herkunftsfamilie bleiben können oder nicht. Eine kleine Wohnung ist kein Bestandteil einer Kindeswohlgefährdung.

 
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