Geschrieben von Basketball am 12.08.2011, 15:22 Uhr |
Wie ist das nochmal mit Elternzeitverlängerung...
Hallo,
meine Tochter ist am 17.05.2009 geboren (5 Wochen zu früh),
um meine Elternzeit zu verlängern mit einem 2. Kind,
- müsste ich bis spätestens bis zum 17.05.2012 das 2. Kind bekommen haben, oder?
Das werde ich wohl nicht mehr schaffen, wir versuchen es vergeblich seid letztem Jahr Oktober ;-)
Vollzeit möchte ich dann nicht mehr arbeiten, dann muss ich dort fristgerecht kündigen, oder?
Re: Wie ist das nochmal mit Elternzeitverlängerung...
Antwort von Basketball am 12.08.2011, 15:23 Uhr
....noch ne doofe Frege und was wäre wenn Kind am 20.05. ET hätte und dann aber vor dem 17.05. käme?
Deswegen hast du 6 wochen vor errechnetem ET mutterschutz !
Antwort von Sandy2108 am 12.08.2011, 15:40 Uhr
Hallo,
Kannst du mit deinem ag nicht teilzeit vereinbaren ? Wenn du gar nicht mehr willst und bis dahin nicht schwanger wirst musst du fristgerecht kündigen.
Am günstigsten wäre ein errechneter et bis zu 6 wochen nach dem17.05
Lg sandy
Re: Wie ist das nochmal mit Elternzeitverlängerung...
Antwort von Basketball am 12.08.2011, 15:47 Uhr
....sind uns vor einem Jahr nicht einig geworde, Chefin ist sehr kompliziert und TZ muss sie mir nicht anbieten, da nur bis zu 10 Angestellte.....
....zur Sicherheit hätte ich natürlcih meine Elternzeit dort verlängert, aber wohl fühlen würde ich mich momentan dort nicht...da einiges gelaufen ist.
ET bis 6 Wochen danach? Echt?
Re: Wie ist das nochmal mit Elternzeitverlängerung...
Antwort von Basketball am 12.08.2011, 15:50 Uhr
glaub jetzt hab ichs verstanden,
also in Elternzeit geht man ja 6 wochen vor ET und deshalb darf der ET auch nach dem 17.05. sein, richtig?
...sorry meinte natürlich in Mutterschutz....
Antwort von Basketball am 12.08.2011, 15:50 Uhr
;-)